Hämotherapie-Richtlinie
Gremium lenkt bei Blutspendeverbot für Schwule ein
Womöglich hat das Drängen von Minister Spahn gewirkt: Schwulen soll es erleichtert werden, Blut zu spenden. Die maßgeblichen ärztlichen Gremien schlagen eine deutliche Lockerung des derzeitigen De-facto-Verbots vor.
Veröffentlicht:Berlin. Der Ausschluss für Homosexuelle bei der Blutspende könnte in Kürze schon deutlich gelockert werden. Darauf deutet ein Schreiben der Bundesärztekammer (BÄK) an Gesundheitsminister Jens Spahn hin, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Hintergrund sind gemeinsame Beratungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Arbeitskreises Blut sowie eines entsprechenden BÄK-Beirats.
Sie hatten sich Ende Mai darauf verständigt, dass künftig „Personen, die seit mindestens vier Monaten ausschließlich in einer derartigen Partnerschaft sexuell aktiv sind, ohne Rückstellung Blut spenden“ dürfen. Mit „derartige Partnerschaft“ sind Paare gleich welchen Geschlechts gemeint, die „Sexualverkehr ausschließlich innerhalb einer auf Dauer“ angelegten Beziehung haben.
Bislang gilt nach der Hämotherapie-Richtlinie, dass Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), und Heterosexuelle mit promiskuitivem Sexualverkehr erst nach zwölf Monaten Enthaltsamkeit Blut spenden dürfen. Über das Verbot hatte es zuletzt heftige Debatten auch im Bundestag gegeben.
Änderungen vermutlich schon im September
Eine Blutspende könnte dem Schreiben zufolge künftig auch für Personen mit promiskuitivem Sexualverkehr möglich werden, wenn sie dieses „Risikoverhalten“ vor mindestens vier Monaten eingestellt haben. „Spätestens nach vier Monaten können Infektionen mit HBV, HCV oder HIV sicher ausgeschlossen werden“, begründen die Autoren den Schwenk.
„Eine Zulassung zur Spende vier Monate nach Beendigung des sexuellen Risikoverhaltens führt nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfängerinnen und Empfänger von Blut und Blutprodukten“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Die Erkenntnisse sollen nun in Beratungen am 21. Juni diskutiert werden. Die BÄK will sich am 24. Juni damit befassen. Im September könnte Einvernehmen über eine mögliche Änderung der Richtlinie hergestellt werden, schreibt Kammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt. (nös/af)