Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Gröhes vier Schritte zum Ziel

Gesundheitsminister Gröhe bringt Bewegung in die Pflegereform: In vier Schritten will er den neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit einführen. Die erste Stufe startet im Sommer mit 2000 Menschen. Opposition und Verbänden geht das zu langsam.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Zufriedener Minister: Gröhe hat am Dienstag den Fahrplan für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgestellt.

Zufriedener Minister: Gröhe hat am Dienstag den Fahrplan für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgestellt.

© Bernd von Jutrczenka / dpa

BERLIN. Zwei Modellprojekte sollen die stärkere Ausrichtung der Sozialen Pflegeversicherung am Grad der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen vorbereiten. "Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat heute begonnen", sagte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Dienstag in Berlin.

Er werde, so der Minister, das bisherige System 2017 ablösen. Das Gesetzgebungsverfahren für die zweite Stufe der Pflegereform solle Anfang kommenden Jahres anlaufen. "Wenn wir uns Zeit nehmen, heißt das nicht, dass wir das Thema vor uns herschieben", sagte Gröhe.

Er reagierte damit auf Vorwürfe von Opposition und Patientenschützern, die Regierung gehe die Pflegereform nur halbherzig an. Der grünen Gesundheitsministerin Nordrhein-Westfalens, Barbara Steffens, fehlt in den jetzt vorgestellten Plänen "praktisch jeder Impuls für einen dringenden Umbau des Pflegesystems".

Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz warnte, Patienten würden an der Pflegereform nicht beteiligt. Verbraucherverbände seien unerwünscht. Wer Leistungen bekomme oder nicht, entschieden andere. Der Minister verschleiere, dass aus der angekündigten großen Pflegereform nichts werde.

Fünf Selbstständigkeitsgrade

Im Kern geht es bei der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs um ein neues Begutachtungssystem zur Einstufung von potenziell pflegebedürftigen Menschen.

Nach einer Schulungsphase sollen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) im Sommer in allen Bundesländern etwa 2000 Menschen in Pflegeheimen und bei der Pflege zu Hause nach dem alten und nach dem neuen System begutachten, hat GKV-Spitzenverbands-Chefin Dr. Doris Pfeiffer angekündigt.

Der Praxistest, der von der Hochschule für Gesundheit in Bochum, ausgewertet werden soll, solle Probleme bei der Begutachtung aufdecken. Eine zweite Studie mit ebenfalls rund 2000 Pflegebedürftigen in rund 40 Heimen soll ermitteln, welchen Zeitaufwand die konkreten Pflegeleistungen des neuen Systems auslösen.

Studienleiter ist Professor Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Eine weitere Untersuchung mit 500 zu Hause betreuten Pflegebedürftigen ist geplant und soll ebenfalls noch in diesem Jahr gestartet werden.

Das bisherige System teilt die Pflegebedürftigen drei Stufen zu und beteiligt in einem vierten Schritt auch an einer Demenz erkrankte Menschen. Das neue System stützt sich auf die Gutachten des Pflegebeirats aus den Jahren 2009 und 2013. Es setzt auf fünf Selbstständigkeitsgrade, soll sich stärker an Betreuung und in geringerem Maße am Zeitaufwand für die Körperpflege und Hilfe beim Essen orientieren.

Milliarden mehr für die Pflege

Die erste Stufe der Pflegereform wird derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt. Er wolle das Gesetz am 28. Mai dem Kabinett vorlegen, kündigte Gröhe an. Mit diesem Gesetz, das zum Januar 2015 in Kraft treten soll, sollen Pflegeleistungen um vier Prozent angehoben werden (Leistungen, die es erst seit Anfang 2012 gibt, um 2,67 Prozent).

Insgesamt erhalten die Versicherten, Pflegekräfte und ihre Angehörigen 880 Millionen Euro mehr im Jahr, so Gröhe. Mit diesem diesem Reformschritt sollen 1,4 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflege zu Hause fließen, eine Milliarde in die stationäre Pflege.

1,2 Milliarden im Jahr sollen einen Vorsorgefonds bestücken, der erst angegriffen werden soll, wenn die Jahrgänge 1959 bis 1967 ins pflegeträchtige Alter kommen.

400 Millionen Euro im Jahr sollen zusätzlich in die Flexibilisierung von Kurzzeit-, Verhinderungs- Tages- und Nachtpflege fließen, 100 Millionen als Ausgleich von berufstätigen Angehörigen, die eine Auszeit von bis zu zehn Tagen nehmen können, um Pflege zu organisieren.

60 Millionen Euro stehen ab 2015 für niedrigschwellige Betreuungsangebote zum Beispiel in der Nachbarschaftshilfe in Mehregenerationenhäusern zur Verfügung.

Die Linkspartei im Bundestag mahnte Minister Gröhe am Dienstag, den Pflegebedürftigkeitsbegriff rasch umzusetzen. "Nachdem die Reform der Pflegeversicherung jahrelang aufgeschoben wurde, ist es jetzt umso wichtiger, dass der neue Pflegebegriff und das darauf basierende neue Begutachtungsverfahren zügig eingeführt werden", sagte Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Zimmermann weiter: "Ich befürchte, dass mit der Erprobungsphase nur Handlungsbereitschaft vorgetäuscht wird, anstatt endlich konkrete Verbesserungen vorzunehmen".

Sie erinnerte an die beiden Gutachten zum neuen Bedürftigkeitsbegriff. Damit stehe Umsetzung nichts mehr im Weg. "Die Zeit des Testens ist vorbei und konkretes Handeln ist angesagt", sagte sie.

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