Lindemann wieder Vollmitglied im Gesundheitsausschuss
„Größte Fehlallokation im Gesundheitswesen ist an der Sektorengrenze“
FDP-Politiker sieht strukturelle Herausforderungen als vordringlich an. Zum Spargesetz: Streichung der Neupatientenregel sollte Gesundheitsminister Lauterbach „sehr genau“ prüfen.
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Lars Lindemann (FDP) bei einer Rede im Jahr 2021 im Bundestag. Seit dieser Woche ist der Politiker wieder Vollmitglied des Gesundheitsausschusses.
© Fabian Sommer/picture alliance
Berlin. Revirement im Gesundheitsausschusses des Bundestages. Der FDP-Politiker Lars Lindemann ist nun wieder Vollmitglied des Gremiums. Seit Beginn der Legislaturperiode war er zunächst stellvertretendes Mitglied des Gremiums. Er nimmt den Platz von Maximilian Funke-Kaiser (FDP) ein, der nun seinerseits in die Stellvertreterriege wechselt..
Lars Lindemann ist bei den Vertragsärzten kein Unbekannter. Zwischen 2014 und 2021 war der Jurist Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und Geschäftsführer des Ärztedienstleisters Sanakey.
Ziel: Gleiche Vergütung für gleiche Leistung
Jährlich kurzfristig angelegte Spargesetze könnten nicht das Ziel der Gesundheitspolitik sein, sagte Lindemann am Dienstag der Ärzte Zeitung. Als wichtigste Herausforderung benennt er daher, die strukturellen Herausforderungen anzugehen, vor allem das Zusammenspiel von ambulanter und stationärer Versorgung an der Sektorengrenze. Dazu gehöre seiner Ansicht nach auch die Angleichung der Vergütungen für sowohl von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern erbrachten Leistungen. Manche der klassisch stationären Strukturen wären dann unter Umständen nicht mehr nötig.
„Die größte Fehlallokation, die wir im Gesundheitssystem kennen, ist an der Sektorengrenze“, sagte Lindemann. Dazu müsse der parlamentarische Diskurs bald beginnen, damit noch in dieser Legislaturperiode ein paar Entscheidungen getroffen werden könnten.
Was den Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz angeht, plädiert Lindemann für eine „sehr genaue Prüfung“ der geplanten Streichung der Neupatientenregelung. Es gebe sehr wohl Evidenz für positive Wirkungen der mit dem Terminservicestellen- und Versorgungsgesetz eingeführten extrabudgetären Vergütung für die Behandlung von Neupatienten. Das heiße nicht, dass nicht auch die Ärzteschaft einen Beitrag zur Konsolidierung der Kassen leisten sollte. (af)