Grundsatzprogramm

Grüne skizzieren Reformplan für Kliniken

Die Öko-Partei sieht die Rolle privater Betreiber von Kliniken und Pflegeheimen kritisch. Die strikte Wissenschaftsorientierung im Programm lässt wenig Raum für Anhänger der Homöopathie.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Grünen wollen der Gesellschaft durch Veränderungen Halt geben: Ko-Parteichef Robert Habeck bei der Vorstellung des Grundsatzprogramms am Freitag in Berlin.

Die Grünen wollen der Gesellschaft durch Veränderungen Halt geben: Ko-Parteichef Robert Habeck bei der Vorstellung des Grundsatzprogramms am Freitag in Berlin.

© picture alliance/dpa

Berlin. Die Grünen streben ihrem Grundsatzprogramm zufolge weitreichende Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen an. Es gehe darum, „durch Veränderungen einer nervösen und porösen Gesellschaft Halt zu geben“, sagte Robert Habeck, Ko-Vorsitzender der Grünen, bei der Vorstellung des Grundsatzprogramms am Freitag in Berlin.

Gesundheitsversorgung wird in dem 58-seitigen Papier als „öffentliche Aufgabe“ definiert, die nicht dem Zweck diene, „hohe Renditen zu erzielen“. Daher wollen die Grünen gesetzliche Beschränkungen für Gewinnausschüttungen bei privaten Klinikbetreibern und Pflegeheimbetreibern etablieren. Gesundheitssysteme, die sich auf den Markt verlassen, seien „teuer und ineffizient“.

Wissenschaftsbasierung der Medizin

Der Streit um die Position der Grünen zur Homöopathie wird in dem Papier zwar nur indirekt adressiert, aber doch deutlich beantwortet: Die Gesundheitsversorgung müsse „dem dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen“ und „den medizinischen Fortschritt“ berücksichtigen.

Habeck gab auf Nachfrage zu, dass der Vorstand damit dem Auftrag von Parteigremien formal nicht nachgekommen sei. Dies sei Verzögerungen durch die Corona-Pandemie geschuldet.

Nachdem eine parteiinterne Arbeitsgruppe zur Homöopathie Anfang des Jahres geplatzt war, hatte der Parteivorstand die Aufgabe an sich gezogen, eine klare Position zur Homöopathie zu formulieren. Die starke Betonung der Wissenschaftsbasierung der Medizin dürfte allerdings wenig Raum für die Verteidiger homöopathie-naher Positionen lassen.

Ausführlich beschäftigt sich die Partei mit der Klinikfinanzierung, hingegen wird die ambulante Versorgung ausdrücklich nicht adressiert. Die Finanzierung von Krankenhäusern müsse „neu gedacht“ und auf Versorgungssicherheit und -qualität, Vorsorge und „Krisenresilienz“ ausgerichtet werden.

Das System der Fallpauschalen soll um eine „strukturelle“ Komponente ergänzt werden. Demnach sollen Kliniken nicht nur nach ihren erbrachten Leistungen, sondern auch „nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag“ bezahlt werden.

Stufenmodell der stationären Versorgung

Darüber hinaus sollen stationäre und ambulante Versorgung offenbar auch „zusammen finanziert werden“ – nähere Ausführungen dazu und zur DRG-Reform enthält das Papier nicht. Angedacht ist offenbar ein Stufenmodell in der stationären Versorgung von der Basisversorgung bis hin zu Spezialkliniken. Betont wird dabei die Erreichbarkeit guter Gesundheitsversorgung auf dem Land.

Die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte findet in dem Grundsatzprogramm keine Erwähnung. Zielperspektive ist eine „gut abgestimmte integrierte Versorgung“ – dazu werden die Stichworte „bessere Vernetzung, Koordination und Zusammenarbeit über alle Berufsgruppen hinweg“ aufgerufen. Helfen soll dabei eine „umfassende Versorgungsplanung“, die begleitet werden soll durch mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Pflegefachberufe.

Die knappen Ausführungen zur Pflege und den dort Beschäftigten enthalten hingegen keine programmatischen Neuerungen und erschöpfen sich im Bekenntnis, dieses „Rückgrat unserer Gesellschaft“ verdiene „mehr Personal, mehr Lohn und mehr Zeit“. Dabei sprechen sich die Grünen für eine „dezentrale Pflegestruktur“ aus, bei der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.

Alle Gruppen zur Finanzierung herangezogen

Die Passage zur Finanzierung von Gesundheit und Pflege knüpft an frühere Forderungen nach einer Bürgerversicherung an. Die Formulierung, es dürfe „keinen Unterschied beim Zugang nach Einkommen und Versicherungsstatus“ geben, schließt die Existenz einer Privaten Krankenversicherung nicht per se aus. Gefordert wird allein, es müsse eine Finanzierung geben, die alle Bevölkerungsgruppen einbezieht.

Das Grundsatzprogramm enthält nach den Worten von Habeck „ein sehr starkes Bekenntnis zu Fortschritt und Innovation“. Indes stelle Technik immer nur Möglichkeiten zur Verfügung, entscheidend seien die konkreten Anwendungen. So sollten die Chancen der Digitalisierung bei der Organisation der Gesundheitsversorgung, bei der Verwaltung der Gesundheitsdaten, der individuellen Prävention und der Pflege genutzt werden.

Die Ambivalenz der Offenheit für technischen Fortschritt wird in den Passagen zur Bioethik deutlich. Einerseits wollen die Grünen den strengen Embryonenschutz beibehalten, wie er seit 1990 im gleichnamigen Gesetz geregelt ist.

Andererseits unterstreicht die Partei die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin im Hinblick auf eine „selbstbestimmte Elternschaft“ – doch Verfahren wie etwa die Eizellspende sind – anders als in vielen anderen europäischen Ländern – durch das Embryonenschutzgesetz gerade verboten.

Eingriffe in die menschliche Keimbahn sollen laut dem Grundsatzprogramm „ausgeschlossen“ werden. Nötig sei eine Ethik, die sich an den Kriterien Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung und Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen orientiert, heißt es.

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