Gesetzesantrag

Grüne wollen pflegende Angehörige besser schützen

Fünf Millionen Deutsche pflegen Angehörige oder Freunde. Viele tun dies neben der Arbeit – nicht wenige um den Preis totaler Erschöpfung. Mit einem neuen Gesetz wollen die Grünen Abhilfe schaffen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Fünf Millionen Menschen in Deutschland kümmern sich um die Pflege ihrer Angehörigen. Die Grünen im Bundestag fordern für diese Gruppe neue Unterstützungsangebote.

Fünf Millionen Menschen in Deutschland kümmern sich um die Pflege ihrer Angehörigen. Die Grünen im Bundestag fordern für diese Gruppe neue Unterstützungsangebote.

© pikselstock / stock.adobe.com

Berlin. Pflegende Angehörige sollen nach dem Willen der Grünen-Bundestagsfraktion stärker vor Überlastung geschützt werden. Damit das System der informellen Pflege nicht kollabiere, müssten Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbarn private Pflege und Beruf besser unter einen Hut bekommen, heißt es in einem Antrag der Fraktion an den Bundestag.

Derzeit kümmerten sich rund fünf Millionen Bundesbürger um pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder in deren eigener Häuslichkeit, schreiben die Grünen. Der durchschnittliche Aufwand für private Pflege liege bei etwa 59 Stunden die Woche. Studien wie der Pflegereport 2020 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK belegten, dass sich ein Viertel der informell Pflegenden seelisch und körperlich stark belastet fühle.

Corona hat Belastung offengelegt

Die Schwierigkeit, private Pflege und Berufstätigkeit zu vereinbaren, sei in der Coronavirus-Pandemie besonders hervorgetreten. Wichtige Unterstützungsangebote wie die Tagespflege seien in der Krise weggebrochen.

Konkret schlagen die Grünen vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem „Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige“ weiterzuentwickeln. Das neue Gesetz soll demnach folgende Kernpunkte regeln:

  • Je Pflegebedürftigen, der mindestens Pflegegrad 2 hat, greift eine sogenannte PflegeZeit Plus. Diese gilt maximal 36 Monate und enthält eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung. Die PflegeZeit Plus kann für maximal drei Monate für einen vollständigen Berufsausstieg genutzt werden.
  • Die PflegeZeit Plus kann auch von mehreren Angehörigen beantragt werden – nacheinander oder gleichzeitig. In diesem Fall beträgt der maximale Anspruchszeitraum einer Person 24 Monate. Alleinerziehenden, die die PflegeZeit Plus für ein minderjähriges Kind in Anspruch nehmen, stehen die kompletten 36 Monate zur Verfügung.
  • Die steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll „in der Regel“ 67 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens des Pflegenden betragen. Die Leistung soll bei einem Höchstbetrag gedeckelt werden. Bei niedrigen Einkommen sollen höhere Lohnersatzraten gewährt werden.
  • Auch Freunde und Nachbarn sollen anspruchsberechtigt sein.

Mithilfe von Reformen im Arbeitsrecht soll dem Antrag der Grünen zufolge ferner auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit hingewirkt werden. Darüber hinaus müsse die Bundesregierung gesetzliche Leistungen ausbauen, mit der die Angehörigenpflege gestärkt und pflegende Angehörige oder Freunde und Nachbarn entlastet würden. Diese Leistungen müssten zudem „bedarfsgerecht“ ausgestaltet sein, fordert die Fraktion.

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