Behandlungsfehler
Grünen wollen Patientenrechte stärken
Ein Härtefallfonds soll schnell und unbürokratisch Hilfe für die Opfer von Behandlungsfehlern ermöglichen, heißt es in einem Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion. Damit allein sei es aber nicht getan.
Veröffentlicht:
Neue Patientenrechte: Die Grünen wollen einen Fonds für die Opfer von Behandlungsfehlern.
© Coloures-pic / stock.adobe.com
Berlin. Die Grünen haben dem Bundestag einen Antrag vorgelegt, der Beweiserleichterungen und einen Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern vorsieht.
„Medizinische Behandlungsfehler haben häufig gravierende Folgen für das Leben der betroffenen Patientinnen und Patienten“, heißt es in dem „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Antrag.
Neben erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen kämen häufig auch mentale und finanzielle Belastungen für die Betroffenen hinzu. Aufgrund erheblicher Hürden könnten ihre Ansprüche jedoch nur schwer geltend gemacht werden.
Nachweis oft schwer möglich
„Patientinnen und Patienten haben in den Gerichtsprozessen so oft das Nachsehen“, stellen die Grünen zudem fest. „Sie müssen nach aktueller Rechtslage – außer bei sogenannten groben Behandlungsfehlern - den Nachweis führen, dass ein erwiesener Behandlungsfehler eindeutig die Ursache für den erlittenen Schaden war.“ Dieser Nachweis sei in der Realität für Laien jedoch sehr schwer möglich.
Ein Härtefallfonds könne denjenigen helfen, „die im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung, einschließlich der Geburt, einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten haben, bei dem aber letztlich, trotz konkreter Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler, ein eindeutig zuzuordnender Fehler oder dessen Kausalität für den eingetretenen Schaden nicht nachweisbar ist“, heißt es im Antrag der Grünen.
Schnelle und unbürokratische Hilfe
Der Fonds solle das bisherige Haftungsrecht ergänzen und für schnelle und unbürokratische Hilfen bei Härtefällen sorgen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion ein bundesweites Monitoring, das Transparenz über die Anzahl und Ursachen von Behandlungsfehlern herstellen soll. Auf diese Weise ließen sich auch Rückschlüsse über Fehlerursachen erzielen.
Gesundheitseinrichtungen sollen zudem verpflichtet werden, „Strukturen der Fehlervermeidung und des Risikomanagements für mehr Patientensicherheit einzuführen“.
Aus Fehlern lernen
„Künftige Behandlungsfehler vermeidet man am besten, indem man aus aktuellen Fehlern lernt“, betonte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, am Mittwoch. Union und SPD warf sie vor, das Thema Härtefallfonds aussitzen zu wollen.
Laut Koalitionsvertrag soll die Errichtung eines Härtefallfonds geprüft werden. Bis heute sei aber nicht klar, „wie der im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehene Prüfauftrag umgesetzt werden soll“, kritisierte Klein-Schmeink. In Österreich habe sich ein solcher Fonds bereits bewährt.