Bundesrat

Grünes Licht für neue Rechengrößen bei Sozialversicherung

Schlechte Nachrichten für Gutverdiener: Die Sozialbeiträge werden auch im nächsten Jahr steigen.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Versicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden für Gutverdiener auch im kommenden Jahr steigen.

Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für die vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021.

Kassen werden bis zu 150 Euro mehr im Monat verbeitragen

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt demnach um 150 Euro auf 4687,50 Euro. Das heißt: Bis zu diesem Betrag wird das Einkommen im kommenden Jahr zur Beitragsberechnung bei den Sozialversicherungen herangezogen. Auf das Jahr gerechnet entspricht das 58.050 Euro. Zum Vergleich: 2020 waren es 56.250 Euro.

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze steigt 2021 um 1800 Euro auf 64.350 Euro. Diese auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannte Größe definiert den Wert, ab dem ein Beschäftigter nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss.

Grundlage der aktualisierten Rechengrößen ist die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2019. Demnach betrug die Lohnzuwachsrate vergangenes Jahr bundesweit 2,94 Prozent – in den alten Ländern stieg der Lohn um 2,85 Prozent. (eb)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 30.11.202012:38 Uhr

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)-Desaster

Hier wurde leider versäumt, die neuen Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) der Gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungen exakt zu nennen:

Jahr / Beitragsbemessungsgrenze
2021 / West: 7.100 €/Monat (= 85.200 €/Jahr) Ost: 6.700 €/Monat (= 80.400 €/Jahr)
2020 / West: 6.900 €/Monat (= 82.800 €/Jahr) Ost: 6.450 €/Monat (= 77.400 €/Jahr)
2019 / West: 6.700 €/Monat (= 80.400 €/Jahr) Ost: 6.150 €/Monat (= 73.800 €/Jahr)

Nach wie vor unlogisch ist, weshalb es für verschiedene Bereiche unterschiedliche, nicht einheitliche BBGs gibt.

Völlig unverständlich ist und bleibt, wie durch die aktuelle Corona-Weltwirtschaftskrise ein im Jahr 2020 um mindestens 20 % stark sinkendes Bruttosozialprodukt (BSP) bzw. Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu bundesweit steigender, 2021 um 1800 Euro auf 64.350 Euro erhöhter einheitlicher Versicherungspflichtgrenze führen kann. Diese auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannte Größe definiert den Wert, ab dem ein Beschäftigter nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss.

Als Grundlage der aktualisierten Rechengrößen die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2019 zu nehmen, ist ebenso absurd wie fiktiv und damit verfassungswidrig. Denn die Lohnzuwachsrate des vergangenen Jahres 2019, bundesweit 2,94% – in den alten Ländern 2,85%, wird schon allein wegen des millionenfachen Kurzarbeiter- und massenweisen Arbeitslosengeldes bzw. der hunderttausenden Insolvenzen in den nächsten 5 Jahren unerreichbar bleiben.

Der Bundesrat hat hier auf Grund von Fake News offenkundig politisch falsch, rechtswidrig und ohne seiner Aufsichts und Kontrollfunktion nachzukommen, eine stümperhaft gemachte, vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 ohne jeden Sachverstand durchgewunken.

Merkel, Scholz, Heil & Co. bzw. Bundestag & Bundesrat scheitern, wie so oft schon, an einfachster Mathematik!

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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