Grundsatzurteil zu Datenspeicherung im März

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Das mit Spannung erwartete Grundsatzurteil aus Karlsruhe zur Vorratsdatenspeicherung wird am 2. März verkündet. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mit. Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts will der Erste Senat grundsätzlich über die Zulässigkeit der seit 2008 geltenden Speicherpflicht entscheiden.

Fast 35 000 Bürger haben gegen das Vorgehen Beschwerde eingelegt, über 60 Verfahren wurde in Karlsruhe exemplarisch verhandelt.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

KV bittet Patienten um Geduld

In Brandenburg braucht der ePA-Rollout mehr Zeit

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Koalitionsvertrag im Pädiatrie-Check: „Man zeigte sich stets bemüht“

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?