Übergangsfrist
HPV-Impfung ab neun Jahren
BERLIN. Gesetzliche Krankenkassen sind künftig verpflichtet, die Kosten für eine HPV-Impfung bereits für Mädchen ab neun Jahren und nicht wie bisher ab zwölf Jahren zu übernehmen.
Die STIKO hatte das empfohlene Impfalter für die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) im August 2014 herabgesetzt; der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die überarbeiteten Impfempfehlungen nun übernommen.
Die Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie wurde im November beschlossen.
Im Anschluss an die Veröffentlichung im Bundesanzeiger haben die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen nun drei Monate Zeit, um regionale Impfvereinbarungen abzuschließen.
Ärzte, die ihre neun- bis 14-jährigen Patientinnen aber schon jetzt nach der aktuellen STIKO-Empfehlung impfen möchten, müssen diese Leistung bis zur Anpassung der jeweiligen Impfvereinbarung im Rahmen der Kostenerstattung abrechnen.
Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Die vollständige Impfserie sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. (jk)