Harsche Kritik am GBA

Der Gemeinsame Bundesausschuss steht im Feuer der Kritik: Jüngster Aufreger sind zwei neue Arzneimittel, die die Hersteller nicht auf den Markt bringen wollen. Mitverantwortlich soll der GBA sein - vor allem sein Umgang mit den Arzneimittelherstellern.

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Gremium in der Kritik: Der CDU-Gesundheitspolitiker Koschorrek lässt wenig gute Haare am GBA.

Gremium in der Kritik: Der CDU-Gesundheitspolitiker Koschorrek lässt wenig gute Haare am GBA.

© dpa

BERLIN (ami). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) muss sich scharfe Kritik aus der Politik gefallen lassen. CDU-Gesundheitspolitiker Rolf Koschorrek warf dem Ausschuss unpassendes Verhalten gegenüber Arzneimittelherstellern bei der schnellen Nutzenbewertung vor.

Er kritisierte, dass das Gremium statt der vorgesehenen Beratung vor Verfahrensbeginn "eine Belehrung auf maximal unfreundlichem Niveau" vornehmen würde. "Wir wollen einen Dialog", so Koschorrek.

Er kündigte an, dass die Politik gegen das Verhalten des GBA vorgehen wolle. "Da müssen die Gremien nochmals einer politischen Anleitung unterzogen werden", sagte der CDU-Politiker am Mittwoch beim Branchentreff Onkologie in Berlin.

"Dringend nötige Verbesserungen"

Zudem sei es Ziel der Politik "dringend nötige Verfahrensverbesserungen im GBA voranzutreiben", so Koschorrek mit Blick auf die Verhandlungen zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG), die am Dienstag begonnen haben.

Der CDU-Politiker sprach sich in diesem Zusammenhang auch dagegen aus, dass der Ausschuss die Regelungshoheit für den neuen spezialärztlichen Sektor erhalten soll, wie es im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen ist.

Er drückte die Befürchtung aus, dass der Ausschuss die Umsetzung der spezialärztlichen Versorgung verzögern oder gar blockieren könnte.

Der CDU-Politiker plädierte stattdessen für eine vertragliche Lösung zwischen Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. "Wir setzen ganz fest auf dreiseitige Verträge", sagte er.

Dezentrale Lösungen bei Zytostatika

Für Lösungen vor Ort sprach er sich auch mit Blick auf die onkologische Arzneimittelversorgung aus.

"Mit Besorgnis" sehe die CDU die derzeitige Entwicklung im Bereich der Zytostatika, dass die bewährt gute Zusammenarbeit zwischen Onkologen, Hämatologen und Zytostatikaherstellern vor Ort ausgebremst werde durch Ausschreibungen der Krankenkassen nach Paragraf 129 SGB V.

Er lies keinen Zweifel daran, "dass die CDU einer Abschaffung dieser Regelung nicht im Weg steht". Dies sei auf der Agenda der Koalitionsgespräche zum VStG.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 08.09.201114:31 Uhr

„Mehr Demokratie wagen!“

Der CDU-Gesundheitspolitiker, MdB Dr. med. dent. Rolf Koschorrek, hat natürlich Recht: Der GBA in seiner jetzigen Form mit einem autokratisch entscheidenden, mittlerweile über 70-jährigen Vorsitzenden Dr. jur. Rainer Hess ist mehr als angezählt. Kollege Koschorrek hatte ein komplettes Revirement schon am 18.04.2011 in der Ärzte Zeitung angemahnt: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=650478

Doch die FDP-Gesundheits-, Wirtschafts- und Außenpolitik in Amt und Würden irrlichtert eher wie ein Gespenst durch Europa als dass, wie vom Parteivorsitzenden Rösler versprochen, "ab jetzt geliefert" werde.

Für den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) gilt ebenso wie für alle Beteiligten und Betroffenen in der GKV das "Wirtschaftlichkeitsgebotes" § 12 des Sozialgesetzbuchs V (SGB):
"...Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen." Das bedeutet aber zugleich, dass neue, innovative, Heilungschancen und Teilhabeverbesserung versprechende Diagnose-, Eingriffs- und Therapiemethoden n i c h t ausgeschlossen werden dürfen. Medizinischer Fortschritt und heilungsverbessernde Innovationen dürfen in einer Wissensgesellschaft nicht ausgeschlossen werden, insbesondere wenn dadurch die G e s a m t k o s t e n verringert und unnötiges Leiden begrenzt wird.

Dazu bedarf es der Ö f f n u n g und E r w e i t e r u n g des G-BA zugunsten von Transparenz und valideren Entscheidungsfindungen. Auch dort: "Mehr Demokratie wagen!"

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Friedrich Fuchs 07.09.201118:36 Uhr

Die Festbetragsgruppe der Triptane

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, mit welcher Arroganz (= Unkenntnis?) der G-BA seinen Beschluss zur Festbetragsgruppe der Triptane verteidigt.

Zitat Rainer Hess, Vorsitzender Gemeinsamer Bundesausschuss, in der Fernsehsendung REPORT MAINZ vom 13.12.2010: »Es ist eine sehr bedauerliche Situation, also da verstehen Sie mich jetzt, da würden Sie mich jetzt völlig falsch verstehen, als wenn ich die Situation billigen würde. Nur ich frage mich was ist denn die Aufgabe des Bundesausschusses in diesem Zusammenhang? Sollen wir jetzt die Festbetragsgruppe auflösen? Da müsste man ja eine Grundlage für haben, und diese Grundlage sehe ich nicht, weil seit 2004, jedenfalls von der Studienlage her, sich nichts verändert hat.« Quelle: http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=7124624/mpdid=7296018/12h4meg/index.html

Wer meint, an der Studienlage bzgl. der Triptane und der Migräne hätte sich seit 2004 nichts geändert, der ist ganz einfach schlecht informiert. Unbestritten und durch aktuelle Studien nachgewiesen ist, dass die sieben verschiedenen Triptane zur Akutbehandlung der Migräneattacke eine individuell unterschiedliche Wirksamkeit aufweisen. Patientinnen und Patienten werden durch die finanziellen Folgen der Festbetragsgruppe seit September 2010 unangemessen benachteiligt, wenn bei diesen die aufzahlungsfreien Triptane, (Sumatriptan und Rizatriptan), nicht wirken und/oder wenn diese Medikamente nicht vertragen werden.

Besonders betroffen sind dabei die Patientinnen und Patienten, die sich durch die aufgrund der Erkrankung vorliegende Behinderung und ggf. Erwerbsunfähigkeit die Aufzahlungen für die bei ihnen wirksamen und verträglichen Medikamente nicht leisten können. Eine Ausnahmeregelung oder eine Erstattung der Aufzahlungen ist auch für diese Menschen nicht vorgesehen.

Eine Übersicht der Empfehlungen u.a. des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, der Weltgesundheitsorganisation,
der Fachgesellschaften und zu aktuellen Literaturhinweisen, Studienergebnissen und Übersichtsarbeiten bzgl. der Triptane haben wir hier zusammengetragen:

http://www.ck-wissen.de/ckwiki/index.php?title=Triptane_-Festbetragsregelung

Kurzadresse: http://tinyurl.com/CKWFBTT

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