Harsche Kritik am GBA
Der Gemeinsame Bundesausschuss steht im Feuer der Kritik: Jüngster Aufreger sind zwei neue Arzneimittel, die die Hersteller nicht auf den Markt bringen wollen. Mitverantwortlich soll der GBA sein - vor allem sein Umgang mit den Arzneimittelherstellern.
Veröffentlicht:BERLIN (ami). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) muss sich scharfe Kritik aus der Politik gefallen lassen. CDU-Gesundheitspolitiker Rolf Koschorrek warf dem Ausschuss unpassendes Verhalten gegenüber Arzneimittelherstellern bei der schnellen Nutzenbewertung vor.
Er kritisierte, dass das Gremium statt der vorgesehenen Beratung vor Verfahrensbeginn "eine Belehrung auf maximal unfreundlichem Niveau" vornehmen würde. "Wir wollen einen Dialog", so Koschorrek.
Er kündigte an, dass die Politik gegen das Verhalten des GBA vorgehen wolle. "Da müssen die Gremien nochmals einer politischen Anleitung unterzogen werden", sagte der CDU-Politiker am Mittwoch beim Branchentreff Onkologie in Berlin.
"Dringend nötige Verbesserungen"
Zudem sei es Ziel der Politik "dringend nötige Verfahrensverbesserungen im GBA voranzutreiben", so Koschorrek mit Blick auf die Verhandlungen zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG), die am Dienstag begonnen haben.
Der CDU-Politiker sprach sich in diesem Zusammenhang auch dagegen aus, dass der Ausschuss die Regelungshoheit für den neuen spezialärztlichen Sektor erhalten soll, wie es im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Er drückte die Befürchtung aus, dass der Ausschuss die Umsetzung der spezialärztlichen Versorgung verzögern oder gar blockieren könnte.
Der CDU-Politiker plädierte stattdessen für eine vertragliche Lösung zwischen Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. "Wir setzen ganz fest auf dreiseitige Verträge", sagte er.
Dezentrale Lösungen bei Zytostatika
Für Lösungen vor Ort sprach er sich auch mit Blick auf die onkologische Arzneimittelversorgung aus.
"Mit Besorgnis" sehe die CDU die derzeitige Entwicklung im Bereich der Zytostatika, dass die bewährt gute Zusammenarbeit zwischen Onkologen, Hämatologen und Zytostatikaherstellern vor Ort ausgebremst werde durch Ausschreibungen der Krankenkassen nach Paragraf 129 SGB V.
Er lies keinen Zweifel daran, "dass die CDU einer Abschaffung dieser Regelung nicht im Weg steht". Dies sei auf der Agenda der Koalitionsgespräche zum VStG.