Versprechen gehalten
Hausärzte sind die Lieblinge der Koalition
Hausärzte profitieren von den Gesetzesplänen der Bundesregierung wie keine andere Fachgruppe. Dazu gehören die Stärkung ihrer Position in der Selbstverwaltung und ein Neustart der Hausarztverträge.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Große Koalition schenkt den Hausärzten ihre volle Aufmerksamkeit und investiert in die Allgemeinmedizin: Wie im Koalitionsvertrag versprochen stehen im Versorgungsstärkungs-Gesetz fünf Vorhaben, die die Basisversorgung stärken sollen.
Dazu zählt ein Neustart für die hausarztzentrierte Versorgung, verbesserte Möglichkeiten für Hausarzt-MVZ und mehr Spielräume für die hausärztlichen Vertreter in der Selbstverwaltung.
Außerdem sieht das Gesetz eine stärkere finanzielle Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung vor. Hier sollen künftig deutschlandweit 7500 Plätze gefördert werden - momentan sind es 3000 Stellen.
Die Vergütung von derzeit 3500 Euro pro Stelle soll an die Tarifbezahlung in Kliniken angehoben werden. Die Finanzierung liegt bei Kassen und KVen, die zu den bisherigen 104 Millionen Euro zusätzlich jeweils weitere 30 Millionen Euro ausgeben sollen.
Damit sind die zusätzlich geplanten Stellen noch nicht ausreichend finanziert. Die Selbstverwaltung darf ihrerseits die Zahl der Stellen nicht mehr begrenzen. In der Vergangenheit hatten Kürzungen in einigen KV-Regionen zur Verunsicherung beim Nachwuchs geführt.
Die Aufgabe zur Detailregelung bei der Neurordnung gibt die Regierung an die Selbstverwaltung ab.
Dies ist auch eine Antwort auf die dramatischen Szenarien, die der Sachverständigenrat in seinem aktuellen Gutachten erarbeitet hat.
Darin rechnen die Wissenschaftler um Professor Ferdinand Gerlach vor, dass künftig rund 3000 neue Hausärzte benötigt werden, um die Folgen der demografischen Entwicklung abzufedern.
Allgemeinmedizin soll attraktiver werden
2013 waren 4299 Ärzte in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, das sind 2495 Vollzeitäquivalente. 1112 junge Mediziner legten ihre Facharztprüfung in Allgemeinmedizin ab.
Attraktiver soll der Beruf durch einen Neustart bei den Hausarztverträgen werden. Die Große Koalition will mehr Spielräume geben.
Neben Satzungsleistungen können die Verträge auch Untersuchungsmethoden enthalten, die vom GBA noch nicht abschließend bewertet worden sind.
Ebenso müssen Verträge nicht bei der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden und müssen erst nach vier Jahren ihre ihre Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum Kollektivvertrag nachweisen.
Um ihre eigenen Interessen effektiver zu vertreten, wird die Position der Hausärzte in der Selbstverwaltung gestärkt. So sollen sie in den Vertreterversammlungen der KVen und der KBV über hausärztliche Themen eigenständig abstimmen können.
Bei gemeinsamen Abstimmungen soll die oft kleinere hausärztliche Fraktion nicht mehr von der größeren Zahl an Facharztvertretern überstimmt werden können. Die Parität der Voten soll eine Stimmgewichtung herstellen.
Der Gesetzgeber will 2015 auch über die Auswahl von Medizinstudenten diskutieren. So soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus Gesundheits- und Wissenschaftsministern einberufen werden und unter dem Titel "Masterplan Medizinstudium 2020" beraten.
Thema dabei wird die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium sein - die "zielgerichtete Auswahl" soll verbessert werden, heißt es im Koalitionsvertrag.
Schon im Studium ansetzen
Dazu gehört auch die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium: Nach der Reform der Approbationsordnung von 2012 könnte hier erneut die Diskussion über eine Pflichtzeit in der Allgemeinmedizin im PJ auf der Agenda stehen.
Auch werden die Landesminister mit hoher Wahrscheinlichkeit über die Zahl der Lehrstühle für Allgemeinmedizin beraten.
Hier hat es in den vergangenen Jahren zwar einen deutlichen Sprung bei Neugründungen der Institute und bei den Berufungen der jeweiligen Leitungen gegeben, dennoch gibt es an zwölf Unis weiterhin kein Institut für Allgemeinmedizin.
Hausaufgaben im Bereich Nachwuchs wird 2015 auch auf dem Arbeitsplan der Ärzteschaft stehen: Nach jahrelangen Diskussionen sollte eine neue Weiterbildungsordnung festgezurrt werden.
Doch nach Informationen der "Ärzte Zeitung" wird es auch beim kommenden Deutschen Ärztetag in Frankfurt/Main nicht zu einer abschließenden Debatte und Abstimmung kommen.
Nicht nur ein neues Konzept für die Module der Weiterbildung ist strittig - vor allem die arbeitsrechtliche Vertretung des Nachwuchses sowie die Finanzierung der fachärztlichen ambulanten Weiterbildung ist ein Konfliktherd zwischen Fachgesellschaften, KBV, Kammern und Marburger Bund.
Um hier zu einer Lösung zu kommen, wird in einem kommenden Versorgungsgesetz das Gesundheitsministerium sicher eingreifen müssen.