Aus der KBV-VV
Hausarzt-EBM wird nicht ausgesetzt
Der Hausarzt-EBM bleibt, dennoch soll es weitere Anpassungen geben: Dafür haben sich die Delegierten der KBV-VV ausgesprochen. Zuvor hat Vorstand Regina Feldmann von ersten Verhandlungsergebnissen berichtet: So soll die Versichertenpauschale im Vertretungsfall erhöht werden.
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KBV-Vorstand Regina Feldmann informiert die KBV-Vertretr über die Verhandlungen über den neuen Hausarzt-EBM.
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BERLIN. Die Vertreterversammlung der KBV hat am Freitag beschlossen, den Hausarzt-EBM nicht auszusetzen, nachdem erste Korrekturen erreicht worden sind. Die Delegierten forderten den Vorstand auf, in der zweiten Stufe der Reform weitere Anpassungen vorzunehmen.
In ihrer Sitzung am 20. September hatten die Delegierten zwar grünes Licht gegeben, dass der neue Hausarzt-EBM zum 1. Oktober startet, allerdings nur unter der Bedingung, dass in vielen Punkten nachverhandelt wird.
KBV-Vorstand Regina Feldmann hat in der VV am Freitag die Vertreter darüber informiert, dass die Verhandlungen über den Hausarzt-EBM zu konkreten Ergebnissen geführt hätten.
So soll die Versichertenpauschale im Vertretungsfall erhöht werden, und zwar um die halbe versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale.
Nichts Neues zur Abstaffelungsregelung
Die Gesprächspauschale (03230) bei Nebeneinanderberechnung der Versichertenpauschale 03000 ist nicht mehr an die Voraussetzung einer Dauer von 20 Minuten gebunden.
Die Schlechterstellung zur Abrechnung der versorgungsspezifischen Grundpauschale in versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxen ist bereits im Bewertungsausschuss am 25. September aufgehoben worden.
Kein Konsens wurde bei der Abstaffelungsregelung gefunden. Die Weiterentwicklung ist weiter vorgesehen.
Eine Veränderung der Abrechnungsvoraussetzungen für die Chronikerziffer 03221 sowie der Budgetregelung zum hausärztlichen Gespräch lehnt der GKV-Spitzenverband nach Angaben von Feldmann ab. (af/ths)