KBV-VV

Heikle Satzungsänderung auf der Tagesordnung

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Die Vertreterversammlung der KBV tagt für zwei Tage. Eine geplante Satzungsänderung sorgt vorab für Diskussionsstoff.

BERLIN. Die am Donnerstag und Freitag in Berlin tagende Vertreterversammlung der KBV soll eine Satzungsänderung beschließen, die schon im Vorfeld kontrovers und vor allem vom Hausärzteverband kritisch kommentiert worden ist.

Im Kern geht es dabei um ein Entscheidungsprocedere zur Klärung der Frage, was eine rein hausärztliche oder eine rein fachärztliche Angelegenheit ist, die in der Vertreterversammlung dann ausschließlich von den hausärztlichen oder von den fachärztlichen Mitglieder zu entscheiden ist.

Die Lösung, die der Satzungsausschuss erarbeitet hat, setzt Kompromissfähigkeiten zwischen haus- und fachärztlichen Mitgliedern der Vertreterversammlung voraus. Denn keine Gruppierung soll für sich autonom entscheiden können, was eine rein hausärztliche und was eine rein fachärztliche Angelegenheit ist.

Koordinierungsausschuss wird gewählt

Dazu soll die Vertreterversammlung einen Ausschuss für die Koordinierung der hausärztlichen und fachärztlichen Angelegenheiten wählen. Insgesamt gehören dem Ausschuss 15 Mitglieder an. Darunter kraft Amtes der VV-Vorsitzende und seine Stellvertreter sowie die Mitglieder des Vorstandes mit beratender Stimme.

Die verbleibenden zehn Mitglieder verteilen sich paritätisch auf die haus- und die fachärztliche Versorgungsebene. Bei den Hausärzten sollen auch ein Kinderarzt und ein hausärztlicher Internist vertreten sein, in der fachärztlichen Ebene sollen auch die Psychologen mitvertreten werden.

Gewählt werden die Ausschussmitglieder jeweils von den Vertretern der Versorgungsebene.

Entscheidend ist nun, unter welchen Voraussetzungen der Koordinierungsausschuss tätig wird. Antragsberechtigt ist offenbar nur die Vertreterversammlung.

Ein Antrag soll spätestens vor Beginn der Sitzung der VV gestellt werden. Ein Beratungsauftrag für den Koordinierungsausschuss bedarf der Zustimmung von mindestens 60 Prozent anwesenden Mitglieder der jeweiligen Versorgungsebene.

Ob der zu entscheidende Sachverhalt eine rein hausärztliche oder rein fachärztliche Angelegenheit ist, erfordert die Zustimmung von acht stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses. Im Kern läuft dies darauf hinaus, dass keine Versorgungsebene autonom darüber entscheiden kann, was ihre ureigene Angelegenheit ist. (HL)

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Kommentare
Dr. jens wasserberg 18.09.201408:27 Uhr

Das Recht des Stärkeren soll zementiert werden in der KBV

Es geht hier schlicht um den Fortbestand des Status quo. Hausärzte sollen künftig erst ''alleine'' über ihre Themen entscheiden dürfen, wenn sie vorher eine 60%-Mehrheit im Facharztlager ( 8 von 10 Stimmen, 3 von 5 Facharztstimmen )organisiert haben, die diesem Ansinnen zustimmt ?!?

Was bei dieser Fremdbestimmung herauskommen kann, kann man trefflich in Nordrhein beobachten :
Dort wurden bis zum heutigen Tage unter Mithilfe eines gewissen Kollegen Gassen 2/3 aller gewählten Hausarztvertreter aus sämtlichen Satzunggremien entfernt. Die ''hausärztlichen'' Vertreter wurden gegen diese 2/3 Mehrheit von den Fachärzten und PT bestimmt. Selbst im Fachausschuss Hausärzte sitzt kein einziger Vertreter dieser 2/3 Hausarztmehrheit ! Man benötigt wohl kaum ein extra Gremium, um z.B. festzulegen, dass die Versorgungsbereiche ihre Vertreter gänzlich autonom und ohne Mitsprache der jeweils anderen Fachgruppe benennen können. Dies wäre eigentlich ohnehin eine demokratische Selbstverständlichkeit, zu dem die KV-Welt allerdings erst noch gezwungen werden muss. Dies sagt alles über den demokratischen Verfall dieser Institution, in der eben nur das Recht des Stärkeren gilt.

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