KVWL

Hilfe für Kinder schwerkranker Eltern

KV Westfalen-Lippe und Techniker Kasse schließen Vertrag, um Familien in Not professionell zu beraten.

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KÖLN. Wenn Mutter oder Vater schwer erkranken, kann das für Kinder eine schwere seelische Belastung bedeuten. In Westfalen-Lippe soll die psychotherapeutische Hilfe für betroffene Familien dazu beitragen, dass sich daraus keine psychische Erkrankung entwickelt.

Die KV Westfalen-Lippe (KVWL) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben dazu einen Vertrag über ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach Paragraf 43 SGB V abgeschlossen.

Er steht Familien mit minderjährigen Kindern offen, wenn das schwer erkrankte Elternteil bei der TK versichert ist.

Ärzte oder Psychotherapeuten beraten die Familien zunächst in zwei Sitzungen à 50 Minuten. Das Angebot kann um bis zu sechs weitere Beratungen ergänzt werden.

Teilnehmen können ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinder- und Jugendärzte mit einer Abrechnungsgenehmigung, Psychotherapie sowie Vertragsärzte mit einer Abrechnungsgenehmigung zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen.

Sie erhalten für die zweimalige Erstberatung der Familie je 120 Euro und für die weiteren Sitzungen je 100 Euro.

In der Vereinbarung ist definiert, welche Erkrankungen der Eltern zur Inanspruchnahme der Leistungen berechtigen. Dazu zählen HIV/Aids, Krebs, Multiple Sklerose, Depression sowie psychische Störungen und Persönlichkeitsstörungen.

Kinder nähmen die veränderte Situation bei einer Erkrankung ihrer Eltern besonders intensiv wahr, sagt KVWL-Vize Dr. Gerhard Nordmann. Sie trauten sich aber oft nicht, über ihre Ängste und Sorgen zu sprechen.

"Es ist gut, dass die TK bereit ist, eine weitere Versorgungslücke zu schließen und die teilnehmenden Psychotherapeuten und Ärzte dafür auch außerhalb des engen Vergütungsbudgets zu bezahlen", betont er.

Durch die schwere Erkrankung eines Elternteils gerate die familiäre Geborgenheit ins Wanken, ergänzt Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung NRW.

"Oft sind Erwachsene in dieser Situation so mit sich selbst beschäftigt, dass sie die Überforderung und Nöte der Kinder und Jugendlichen übersehen." Ihnen professionelle Hilfe zu geben, sei der TK sehr wichtig. (iss)

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Kommentare
Werner Schmidtke 13.07.201513:28 Uhr

Hilfe für Kinder schwerkranker Eltern

"...Teilnehmen können ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinder- und Jugendärzte mit einer Abrechnungsgenehmigung, Psychotherapie sowie Vertragsärzte mit einer Abrechnungsgenehmigung zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen."

Selbst nach mehrfacher Durchsicht kann ich aus den "behandelnden Teilnehmern" nicht die Behandlergruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ersehen, die ohnehin ausschließlich mit Kinder- und Jugendlichen arbeiten und deren primäres Bezugssystem ( Eltern!!) nicht selten an einer F- Diagnose oder anderen somatischen Erkrankungen leiden. Dagegen behandeln Psychologische Kollegen i.d.R. Erwachsene.

Ich kann und will mir beim besten Willen nicht vorstellen, das sowohl die TK, als auch die KVWL unsere Behandlergruppe unterschlägt, sondern eher mal wieder mit den Psychologischen Psychotherapeuten berufsbezeichnend gleichschaltet.

Sollte dem nicht so sein, würde die primär zuständigen und kompetenten Berufsgruppe unterschlagen. Das kann und darf nicht sein.

Allemal wieder sehr ärgerlich.

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