Versorgungsengpass
Holetschek fordert mehr Tempo bei Pflegereform
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek macht Druck: Zu wenig Pflegekräfte und steigende Eigenanteile machten es notwendig, die Pflegereform noch in dieser Legislatur anzugehen.
Veröffentlicht:München. Die Bundesregierung müsse endlich die Pflegereform angehen, fordert Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Seit Mitte März sei ein Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums bekannt“, so Holetschek in einer Pressemitteilung vom Sonntag. „Einen offiziellen Referentenentwurf zum Start des parlamentarischen Verfahrens gibt es aber immer noch nicht. Ich fordere hier mehr Tempo, wir müssen zum Beispiel rasch die Frage der Finanzierung klären.“
Die Pflegereform dürfe nicht Corona zum Opfer fallen, stellt der bayerische Gesundheitsminister klar. Er wolle sich dafür einsetzen, dass die Reform noch in dieser Legislaturperiode durchgesetzt werde.
Pflegekräfte brauchen verbindliche Vergütungsstruktur
Wichtige Eckpunkte einer Reform sind für Holetschek eine Pflegeversicherung, die substanziell finanzielle Risiken der Pflege absichert, verbindliche tarifliche Vergütungsstrukturen und steuerliche Vorteile für Pflegepersonal sowie eine Stärkung der Versorgungsstrukturen vor Ort.
Allerdings räumt er ein: „Wenn es nicht gelingt, die Reform anzupacken, dann müssen wir zumindest eine kräftige Erhöhung der Leistungsbeträge auf den Weg bringen. Die finanzielle Belastung im Pflegefall wird nicht nur bei Weitem nicht ausgeglichen, sie wächst von Jahr zu Jahr.“ Laut Holetschek wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zuletzt vor über vier Jahren angehoben. „Seitdem sind die Kosten der Pflege enorm gestiegen“, sagt er. „Beispielsweise ist der pflegebedingte Eigenanteil im Heim seitdem im Bundesschnitt von 580 Euro auf 831 Euro gestiegen, das sind über 40 Prozent.“ Beträge, die viele Pflegebedürftige in finanzielle Notlagen brächten.
Entwurf des BMG: Gestaffelte Entlastung bei Eigenanteilen
Ein Arbeitsentwurf zur Pflegereform aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht vor, dass der pflegebedingte Eigenanteil bei Pflegebedürftigen, die länger als ein Jahr vollstationäre Leistungen beziehen, um 25 Prozent gesenkt werden soll. Bei Pflegebedürftigen, die länger als 24 Monate entsprechende Leistungen erhalten, soll der Eigenanteil um 50 Prozent und bei Pflegebedürftigen, die seit über drei Jahren im Heim leben, um 75 Prozent gesenkt werden.
In einem ersten Eckpunktepapier, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang November 2020 vorgelegt hatte, sah das noch anders aus: Hier waren feste Euro-Beträge vorgesehen. So sollte etwa die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen für die Pflege auf höchstens 700 Euro pro Monat für längstens 36 Monate begrenzt werden, also auf etwa 25.000 Euro. (reh)