BVA

Honorar und Zuweisungen sind zwei Paar Schuhe

Lehrstunde aus Bonn: Der Chef des Bundesversicherungsamts rückt Behauptungen über den Morbi-RSA gerade.

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BONN/MÜNCHEN. "Erstaunliche Unkenntnis" hat das Bundesversicherungsamt (BVA) der KV Bayerns in Fragen des Kassenausgleichs vorgeworfen.

Die KV hatte am Mittwoch moniert, Diagnose-Codes taugten nicht zur Steuerung der Finanzströme des Gesundheitsfonds.

Anlass waren Berichte, einzelne Kassen würden ihre Versicherten "kränker" machen, als sie sind, um höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten.

Für besonders benachteiligt hält die Süd-KV dabei jene KV-Bezirke, in denen besonders viele medizinische Leistungen ambulant erbracht würden - etwa Bayern.

Völlig falsch, erwidert darauf BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner: "Die ärztliche Vergütung und die Zuweisungen an die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds haben im Prinzip nichts miteinander zu tun."

Falsch Vorstellung der KV Bayerns

Das Honorarsystem richte sich am Therapie- und Behandlungsbedarf für die Patienten aus. Die Mittelzuweisungen an die Kassen hätten das Ziel, deren kalkulatorisches Durchschnittsrisiko auszugleichen.

Die Vorstellung, mit dem Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) würden Diagnosen zu Messgrößen für den Behandlungsbedarf, sei daher falsch, erklärt das BVA.

Falsch sei zudem die Behauptung der KV, im Morbi-RSA werde ein willkürlich gewählter Ausschnitt des Versorgungsgeschehens abgebildet. Tatsächlich umfasse der Morbi-RSA rund 4000 Diagnosen für 80 besonders schwerwiegende und chronische Erkrankungen.

Vertragsärzte würden für medizinische Leistungen honoriert, nicht für Diagnosen, die sie kodieren und an ihre KV melden. Wie es dabei zu einer Benachteiligung bayerischer Vertragsärzte kommen soll, bezeichnet das BVA als "nicht nachvollziehbar". (fst)

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