Neuer EBM

Honorarplus für 51 Fachgruppen wird in Sachsen-Anhalt umverteilt

Vertreterversammlung setzt Zeichen der Solidarität: Das Einnahmeminus für die stark technischen Fächer soll auf fünf Prozent begrenzt werden.

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Magdeburg. Eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) in Sachsen-Anhalt sieht eine solidarische Umverteilung des Honorars vor.

Mit Inkrafttreten des neuen EBM ab April dieses Jahres soll das zu erwartende Einnahmeminus für etwa zehn Fachgruppen, die die Abwertung technischer Leistungen treffen, auf fünf Prozent begrenzt werden. Sachsen-Anhalts Ärztevertreter haben in ihrer jüngsten Vertreterversammlung (VV) dafür gestimmt, dass das für 51 Fachgruppen prognostizierte Honorarplus umverteilt wird.

Quartalsminus von 680.000 Euro für Radiologen?

Mathias Tronnier, geschäftsführender Vorstand der KV Sachsen-Anhalt (KVSA), stellte die Honorarveränderungen anhand von Modellrechnungen unter Berücksichtigung eines sogenannten Simulationsfaktors dar. Danach wäre die Fachgruppe der Radiologen mit einem Quartalsminus von 680 .000 Euro am meisten betroffen, gefolgt von Pneumologen (140 .000 Euro), Nuklearmedizinern (100 .000 Euro) und Gastroenterologen (90 .000 Euro).

Die mit dem neuen EBM von der Politik gewollte Förderung der sprechenden Medizin könnte somit einige Fachärzte technischer Disziplinen in wirtschaftlich schwieriges Fahrwasser bringen. Die Verlustbegrenzung auf fünf Prozent kann das abmildern. Konkret: Das Minus für die Fachgruppe der Radiologen würde laut Modellrechnung lediglich 450 .000 statt 680 .000 Euro ausmachen.

EBM-Reform gegen den technischen Fortschritt

Trotz ihrer solidarischen Haltung, für die sich der Hallenser Radiologe Dr. Michael Diestelhorst ausdrücklich bedankte, kritisierten einige Ärztevertreter den gegen technischen Fortschritt ausgerichteten neuen EBM. So befürchtet der Wernigeröder Urologe Dr. Olrik Rau (für dessen Fachgruppe wurde ein Einnahmeplus prognostiziert) perspektivisch diagnostische Einschränkungen, wenn sich Kollegen die teure Medizintechnik nicht mehr leisten könnten.

Zuvor hatte sich die KVSA mit den Kassen auf die diesjährige Gesamtvergütung geeinigt, die den Vertragsärzten ein Einnahmeplus von 15 Millionen Euro in diesem Jahr beschert. Zusätzlich sollen die Strukturen des Bereitschaftsdienstes mit fünf Millionen Euro gefördert werden. Der Vergütungsvertrag liegt jetzt dem Bundesamt für soziale Sicherung und dem zuständigen Landesministerium zur Prüfung vor. „Ich hoffe sehr auf den Bestand unserer Vereinbarungen, ansonsten müssten wir das Sozialgericht anrufen“, so KV-Vorstand Dr. Burkhard John. (zie)

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