Nordrhein-Westfalen

Hürden für Ärzte zur Versorgung in Heimen gesenkt

Ein Pilotprojekt von KV Nordrhein und Barmer GEK in Essen sollte die Versorgung von Patienten in Pflegeheimen verbessern. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten wurden jetzt die Teilnahmehürden für Ärzte herabgesetzt - mit Erfolg.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

KÖLN. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) und die Barmer GEK haben die Teilnahme für niedergelassene Ärzte an der Vereinbarung zur verbesserten ambulanten Versorgung von Patienten in Essener Pflegeheimen erleichtert. So soll die Vereinbarung endlich mit Leben erfüllt werden.

Im Februar 2012 hatten die KVNo und die Barmer GEK ein Pilotprojekt zur ambulanten Behandlung von Bewohnern von vollstationären Pflegeeinrichtungen vereinbart.

Das Projekt sah unter anderem die Koordination der Versorgung durch die Hausärzte, die Abstimmung mit Fachärzten und Psychotherapeuten, eine Rufbereitschaft und regelmäßige Visiten unter enger Einbindung des Heimpersonals vor.

Teilnahmevoraussetzung war der Zusammenschluss der teilnehmenden Hausärzte in Verbünden.

"Das hat viele Kollegen abgeschreckt, die Hürde war ihnen zu hoch", sagt Hausarzt Dr. Michael Hill, Vorsitzender der KVNo-Kreisstelle in Essen. Die Resonanz auf die Vereinbarung blieb gering.

Nun können auch einzelne Ärzte teilnehmen

Jetzt können sowohl Ärztenetze oder andere Verbünde als auch einzelne Ärzte dem modifizierten Vertrag beitreten. Trotz der Ferienzeit haben in kürzester Zeit rund 30 Ärzte Interesse bekundet, berichtet Hill.

Die Inhalte des Vertrags und die angestrebten Kooperationsstrukturen, die von den Modifikationen im Wesentlichen unberührt bleiben, hält Hill für gut. Er begrüßt, dass der Vertrag für die zusätzlichen Leistungen der Niedergelassenen außerbudgetäre Vergütungen vorsieht.

Die Hausärzte erhalten als Behandlungs- und Betreuungskomplex 15 Euro je Patient einmal im Quartal, Fachärzte und Psychotherapeuten eine Behandlungspauschale von 12,50 Euro.

Als Zuschlag zu den Besuchen erhalten die Ärzte 45 Euro, für das persönliche Überleitungsmanagement 40 Euro und für das telefonische Überleitungsmanagement 18 Euro.

"Die Honorare sorgen dafür, dass die Versorgung im Heim kein Zuschussgeschäft mehr ist", sagt Hill.

Ziel ist ein kassenartenübergreifender Vertrag

Er hofft, dass sich weitere Kassen dem Vertrag anschließen werden. Es mache keinen Sinn, bei der Heimversorgung bestimmte Leistungen nur für die Versicherten einer Kasse vorzuhalten, betont der Hausarzt.

Eine verbreiterte Basis würde der Vereinbarung zu weiterem Schwung verhelfen, erwartet er. "Die Kollegen wollen einen kassenartenübergreifenden Vertrag."

Die Barmer GEK trage mit der Vereinbarung der zunehmenden Zahl der älter werdenden Versicherten Rechnung. "Die Krankenkassen haben den Pflegebedürftigen gegenüber eine Verpflichtung", betont Hill.

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Kommentare
Dr. jens wasserberg 23.08.201308:22 Uhr

Das Kleingedruckte ist auch hier das Interessanteste

Der Vertrag sieht vor, dass der Hausarzt eine Art von tel. Rufbereitschaft zu erfüllen hat, die es ermöglicht, auch außerhalb der Sprechstundenzeiten das Heim zu versorgen. Dies für den Gegenwert von 15,- € für volle 3 Monate zu gewährleisten, scheint betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll ...

Eine dritte Versorgungsstruktur neben dem Not- und dem Bereitschaftsdienst soll hier aufgebaut werden, die noch billiger ist als die beiden anderen. Bleibt zu hoffen, dass die Kollegen sich die Mühe machen, den Vertrag ganz zu lesen, bevor sie ihn unterschreiben ...

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