Bayern
HzV-Vertrag 2012 bleibt wirksam
KASSEL. Der bayerische HzV-Vertrag 2012 bleibt gültig. Die gegen den Vertrag klagende AOK Bayern habe kein berechtigtes Interesse mehr, die Unwirksamkeit feststellen zu lassen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht in Kassel.
Der Vertrag sei abgelaufen und lasse sich nicht mehr rückabwickeln. Insbesondere hätten sich die beteiligten Ärzte lediglich an einen bestehenden Vertrag gehalten und seien daher "gegen Rückforderungen geschützt". Auch ein Regress gegen den Hausärzteverband oder die Schiedsperson scheide aus.
Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr bestand nach Überzeugung des Bundessozialgerichts (BSG) ebenfalls nicht. Wesentliche Probleme seien in den Folgeverträgen anders geregelt oder es gebe deutlich geänderte gesetzliche Grundlagen.
In einem weiteren Verfahren wollte das BSG nach Redaktionsschluss noch entscheiden, ob das bayerische Gesundheitsministerium die AOK anweisen durfte, auch den HzV-Vertrag 2015 umzusetzen. (mwo)
Az.: B 6 KA 44/16 R