Schiedsspruch für Hausarzt-Vertrag in Bayern
Machtwort im Streit um den Hausarzt-Vertrag in Bayern: Jetzt hat das Schiedsamt entschieden und einen neuen Vertrag zwischen den Hausärzten und der AOK vorgelegt. Für die Ärzte bedeutet das herbe Einbußen.
Veröffentlicht:MÜNCHEN (sto). Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat 14 Monate nach dem gescheiterten Systemausstieg wieder einen HzV-Vertrag mit der AOK Bayern.
Dabei handelt es sich um einen geschiedsten Hausarztvertrag nach altem Recht. Das hat BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis am Montag, unmittelbar nachdem ihm der Schiedsspruch zugestellt worden war, mitgeteilt.
Der Schiedsspruch für den Vertrag mit den Ersatzkassen wird in dieser Woche erwartet.
Der neue AOK-Hausarztvertrag, der sich an die vor kurzem mit den Betriebskrankenkassen vereinbarte Einigung anlehnt, sieht eine einheitliche kontaktabhängige Grundpauschale von 40 Euro vor.
Hausbesuche und präventive Leistungen werden als Einzelleistung bezahlt. Auch die Betreuung von chronisch Krankenn sowie Palliativpatienten werde gestärkt, so Geis.
Der Schiedsspruch sieht auch eine Neueinschreibung der Versicherten sowie eine Budgetregelung vor.