"Illegale" haben Anspruch auf Behandlung
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus sind hierzulande Teil der gesellschaftlichen Realität. Aus Angst vor Entdeckung gehen sie oft viel zu spät zum Arzt.
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Flüchtlinge vor einer Asylbewerberunterkunft: Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus scheuen oft den Weg zum Arzt.
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BERLIN (fuh). Die Bundesärztekammer hat jetzt zusammen mit der Kammer Berlin ein Faltblatt erstellt, das Ärzten eine Orientierungshilfe für die Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus geben soll.
Der Weltärztebund hatte sich 1998 in einer Resolution eindeutig mit Blick auf Illegale positioniert: "Ärzte haben die Pflicht, Patienten unabhängig von ihrem Status die notwendige Versorgung zukommen zu lassen, und Regierungen dürfen weder das Recht der Patienten auf medizinische Behandlung noch die Pflicht der Ärzte zu helfen, einschränken", heißt es in dieser Stellungnahme.
In Deutschland leben Schätzungen zufolge zwischen 200 000 und 600 000 Menschen ohne legale Aufenthaltserlaubnis. Nach Erfahrungen der BÄK gehen sie bei Erkrankungen überhaupt nicht oder erst sehr spät zum Arzt - aus Angst, entdeckt und abgeschoben zu werden.
Nicht selten hat dieses Verhalten fatale Folgen. Die Kammer weist in einer Mitteilung darauf hin, dass auch für diese Menschen die ärztliche Schweigepflicht gilt.
Das Faltblatt, das unter Mitwirkung des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin entstanden ist, wird an Ärztekammern, Verbände, Hilfsorganisationen und andere Institutionen verteilt, die mit Betroffenen zu tun haben.
Es bietet zum Beispiel einen Überblick über die rechtliche Situation und gibt auch Orientierungshilfen zu Fragen der Kostenerstattung.
Das Faltblatt "Patientinnen und Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus in Krankenhaus und Praxis" kann im Internet abgerufen werden: www.bundesaerztekammer.de