Bundesregierung berichtet

Immer mehr Notfälle in den Krankenhäusern

Um 38 Prozent ist die Zahl von Notaufnahmen in Kliniken gestiegen. Die Koalition will das thematisieren.

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BERLIN. Die für die Krankenhausreform im Frühjahr gebildete Bund-Länder-Kommission soll auch die Notfallversorgung, die dazu notwendigen Vorhaltekosten und deren Finanzierung unter die Lupe nehmen.

Geprüft wird dabei auch, ob Patienten deshalb vermehrt Krankenhäuser aufsuchen, weil von verstärkter Inanspruchnahme von Notfallaufnahmen zu Zeiten berichtet wird, in denen der von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu organisierende Notfalldienst der Vertragsärzte zuständig wäre.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag zur Situation in "klinischen Notaufnahmen" hervor.

Tatsache ist: Die Zahl der vollstationär aufgenommenen Fälle, bei denen ein Notfall der Anlass war, ist zwischen 2005 und 2012 um 38 Prozent auf 7,46 Millionen gestiegen.

Der Anteil der Patienten, die als Notfall ins Krankenhaus kamen, wuchs von 33,7 auf zuletzt 41,5 Prozent. Die Kosten der Behandlung und der Notaufnahme werden durch das DRG-System finanziert.

Notaufnahmen auch ein Instrument der Patientengewinnung

Aus der DRG-Begleitforschung habe sich ergeben, dass Krankenhäuser die Steigerung der Fallzahlen überwiegend auf Neustrukturierungen der Notfallaufnahmen und fehlende Ressourcen der vertragsärztlichen Notfallversorgung zurückführen. Eine gewisse Bedeutung haben Notfallaufnahmen aber offenbar auch als Instrument der Patientengewinnung.

Nach den von der KBV auf Anfrage des Gesundheitsministeriums übermittelten Daten sind von Vertragsärzten im Jahr 2012 rund 8,3 Millionen und von Krankenhäusern und anderen Ärzten rund neun Millionen Notfälle abgerechnet worden. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die KVen auch außerhalb der Sprechstundenzeiten die Versorgung sicherstellen.

Derzeit berate der Bewertungsausschuss über die Folgen eines BSG-Urteils, wonach in Notfällen dem ärztlichen Notfalldienst und dem Krankenhaus die gleiche Vergütung gezahlt werden muss. (HL)

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