Verhandlungen mit den Krankenkassen

In Westfalen-Lippe stehen die Vereinbarungen für Honorar, Arzneimittel und Heilmittel

Die KV Westfalen-Lippe hat sich mit den Krankenkassen auf das Finanzvolumen für die Honorare und das deutlich höhere für die Arzneimittel- und Heilmittelverordnungen geeinigt.

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KVWL-Vize Dr. Volker Schrage: „Die Honorare müssen endlich steigen und ein ähnliches Volumen wie das der Arznei- und Heilmittel erreichen.“ Das sei früher auch so gewesen. (Archivbild)

KVWL-Vize Dr. Volker Schrage: „Die Honorare müssen endlich steigen und ein ähnliches Volumen wie das der Arznei- und Heilmittel erreichen.“ Das sei früher auch so gewesen. (Archivbild)

© Lars_David_Neill

Dortmund. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat sich mit den Krankenkassen sowohl über das Honorarvolumen verständigt als auch über die Arzneimittel- und die Heilmittelvereinbarungen. Die Gesamtvergütung steigt um 153,1 Millionen Euro auf 4 Milliarden Euro. Bei den Arzneimitteln gibt es ein Plus von 5,6 Prozent auf 4,9 Milliarden Euro, bei den Heilmitteln ein Plus von 10 Prozent auf 1 Mrd. Euro.

Die Tatsache, dass damit das Finanzvolumen für Arznei- und Heilmittel um rund 2 Milliarden Euro über den für die Honorare zur Verfügung stehenden Mittel liegt, ist KVWL-Vize Dr. Volker Schrage ein Dorn im Auge. „Das ist ein Ungleichgewicht“, betonte er am Samstag auf der Vertreterversammlung in Dortmund. „Die Honorare müssen endlich steigen und ein ähnliches Volumen erreichen.“ So sei es früher auch gewesen.

Die Gespräche der KVWL mit den Kassen über das Honorar hätten in einer sehr guten Atmosphäre stattgefunden, berichtete KVWL-Chef Dr. Dirk Spelmeyer. Bei der Steigerung um die 153,1 Millionen Euro sei der Großteil auf die Bundesvorgaben zurückzuführen. Es gab allerdings einen Wermutstropfen: „Wir büßen 4,6 Millionen Euro dadurch ein, dass wir die Morbidität in unserem Landesteil nicht richtig abgebildet haben“, sagte er. Er appellierte an die KVWL-Mitglieder, auf die korrekte ICD-10-Verschlüsselung zu achten. Nur dadurch könne die Morbidität dargestellt werden.

Hintergrund: In jedem Jahr wird für die einzelnen KV-Regionen für die regionalen Honorarvereinbarungen die Entwicklung der Morbidität und der Altersverteilung der Versicherten (Demografie) ermittelt. Basis für die Morbiditätsentwicklung sind die kodierten Diagnosen aus den Abrechnungen der Vertragsärzte.

250 Millionen Euro durch Selektivverträge

Über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und die extrabudgetäre Gesamtvergütung hinaus hat die KVWL nach Angaben Spelmeyers 8 Millionen Euro zusätzlich für die Sicherstellung der Strukturen im ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgehandelt – 1 Million Euro mehr als 2024 – sowie 500.000 Euro für die Weiterentwicklung der Onkologievereinbarung.

Die KVWL stehe hinter dem Kollektivvertragssystem, stelle sich aber auch dem Wettbewerb und versuche, weitere Gelder für die Mitglieder zu generieren. 250 Millionen Euro fließen demnach über Selektivverträge an die Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe. Das Gros davon entfällt auf die Disease-Management-Programme und auf den Palliativvertrag. „Das ist der einzige Palliativvertrag, den es in Deutschland gibt“, unterstrich der KVWL-Chef.

„Wir können Ärztinnen und Ärzten weiterhin eine hohe Verordnungssicherheit bieten“

Im Arzneimittel- und im Heilmittelbereich würden die bewährten Strukturen im Wesentlichen fortgeschrieben, sagte sein Vorstandskollege Schrage. „Wir können Ärztinnen und Ärzten nach diesem Abschluss weiterhin eine hohe Verordnungssicherheit bieten.“ Weil die Richtgrößen sachgerecht weiterentwickelt worden seien, geht er davon aus, dass sich der Prüfaufwand für statistische Prüfungen in Westfalen-Lippe bei Arznei- und Heilmitteln auf niedrigem Niveau halten wird.

Das Arzneimittelvolumen von über 4,9 Milliarden Euro entspreche der bundesweiten Vereinbarung. „Lediglich für drei Wirkstoffe, deren Patentschutz ausgelaufen ist, wurden neue Quoten eingeführt“, so Schrage. Die Richtgrößen seien entsprechend dem erhöhten Volumen und den tatsächlichen Verordnungsentwicklungen der jeweiligen Fachgruppen rechnerisch angepasst worden.

Bei den Heilmitteln werden neben der Erhöhung des Gesamtvolumens die Richtgrößen für alle Altersgruppen um 0,50 Euro angehoben. „Damit können sowohl das gestiegene Volumen als auch die Berücksichtigung von besonderem Versorgungsbedarf und langfristigem Heilmittelbedarf abgebildet werden“, sagte er. (iss)

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