Kommentar zur EU-Tabakrichtlinie
In der Bewährungsprobe
Ab diesem Freitag beginnt die Bewährungsprobe für die 2014 novellierte EU-Tabakrichtlinie in Deutschland. Nach der Umsetzung in nationales Recht müssen Zigarettenschachteln mit großflächigen Schockbildern versehen sein.
Diese sollen einen präventiven Charakter entfalten und vor allem Jugendliche dauerhaft vom Griff zur Kippe abhalten. Soweit die Hoffnung der Gesetzgeber!
Sicher bedarf es umfangreicher, flankierender Maßnahmen seitens der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, den Krankenkassen und anderer Akteure, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Denn Abschreckung muss auch mit fundierter Aufklärung einhergehen.
Zwar verfügt auch Deutschland schon dank umfassender Rauchverbote über eine zunehmend raucherfeindliche Umwelt. Aber Rückzugsgebiete für Nikotinabhängige gibt es noch immer. Und Letztere empfinden die Schockbilder eher als ästhetischen Makel denn als Weckruf, die Lebensgewohnheiten zu ändern.
Das zeigen die hohen zusätzlichen Abverkäufe von Tabakprodukten unmittelbar vor Umsetzung der Richtlinie - von denen der Staat in Form der Tabaksteuer profitiert hat. Bewähren sich die Schockbilder nicht, bleibt noch die Steuerschraube, die in der Vergangenheit durchaus abschreckende Wirkung hatte.
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