Infektionsschutz: Kliniken sehen sich im Nachteil

POTSDAM (ami). In Brandenburg ist eine neue Hygieneverordnung in Kraft getreten. Sie schreibt entsprechend dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes neue Standards im Umgang mit Infektionspatienten vor. Das gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch für Krankenhäuser.

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Niedergelassene Ärzte erhalten nun eine Vergütung, wenn sie Patienten auf multiresistente Erreger untersuchen und sie gegebenenfalls behandeln. Die neuen Infektionsschutzbestimmungen für die Praxen sind aus Sicht des Vorsitzenden der KV Brandenburg Dr. Hans-Joachim Helming jedoch nur auf dem Papier neu.

"Die Standards, die jetzt von Praxen mit ambulanten Operationen oder Dialyse gefordert werden, halten die Praxen längst vor, sagte er der "Ärzte Zeitung".

Dagegen sehen sich die Krankenhäuser in Brandenburg vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Sie äußern Zweifel, ob die neue Verordnung in den Kliniken umgesetzt werden kann.

Vor allem fehle es am Personal, so der Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg Dr. Jens-Uwe Schreck. Zudem müssten in Brandenburg auch die Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Hygieniker und Hygienefachkräfte erst einmal aufgebaut und zertifiziert werden.

Probleme sieht Schreck aber vor allem, weil keine gesonderte Finanzierung für die neuen Standards vorgesehen ist. Er bezifferte die Kosten der Krankenhäuser in Brandenburg für das zusätzlich nötige Personal je nach Größe auf 50.000 bis 100.000 Euro im Jahr.

Hinzu kämen Kosten für die Fortbildung und Unterweisung der Mitarbeiter. "Das meiste ist sicher notwendig. Doch während die ambulant tätigen Ärzte für ein Screening auf multiresistente Erreger eine Vergütung erhalten, sollen die Krankenhäuser das Ganze selbst tragen", so Schrecks Kritik.

Er widerspricht der Aussage, dass die Einsparungen aufgrund besserer Hygiene die erhöhten Kosten kompensieren würden und fordert eine Refinanzierung.

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