Pflegeversicherung
Inflationsausgleich bis zu vier Prozent
Die Leistungen der Pflegeversicherungen werden ab 2015 angehoben. Bis zu vier Prozent sieht die Bundesregierung für diesen Inflationsausgleich vor.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen ab 2015 um bis zu vier Prozent steigen. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor. Um die Inflation der vergangenen drei Jahre auszugleichen, sollen die Leistungsbeträge um vier Prozent angehoben werden.
Anderes gilt für die Leistungen, die Ende 2012 mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) geschaffen wurden. Sie sollen lediglich um 2,67 Prozent erhöht werden, heißt es.
Denn dabei müsse lediglich die Preisentwicklung der vergangenen zwei Jahre berücksichtigt werden. Mit der Pflegereform 2012 wurde unter anderem die Pflegestufe 0 neu geschaffen, um Menschen mit Demenz besser bei Leistungen aus der Pflegeversicherung zu berücksichtigen.
Die sogenannte Dynamisierung der Leistungen für 2015 soll mit dem anstehenden ersten Teil der geplanten Pflegereform erfolgen. Seit diesem Jahr ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die Leistungen der Pflegeversicherung an die Preisentwicklung angepasst werden müssen.
Neben dem Inflationsausgleich sieht das geplante "Pflegestärkungsgesetz 1" weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie auch Veränderungen für Pflegekräfte vor. (jvb)