Zahnärztliche MVZ
Investoren lenken fast jedes vierte Zahnarzt-MVZ
Berlin. Die Zahl der zahnmedizinischen Versorgungszentren, die von externen Kapitalgebern finanziert werden, ist im dritten Quartal 2019 auf bundesweit 169 gestiegen. Das hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am Montag mitgeteilt. Ein Jahr zuvor, im dritten Quartal 2018, gab es nach KZBV-Angaben noch 75 solcher „MVZ mit Investorenbeteiligung“.
Angesichts von bundesweit rund 738 rein zahnärztlichen MVZ wird damit fast jede vierte Einrichtung (23 Prozent) von „Fremdinvestoren“ betrieben. Die Körperschaft fürchtet, dass diese Entwicklung die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung gefährdet. Zur Begründung wird angeführt, die von Investoren betriebenen MVZ würden vor allem in Großstädten und Ballungsräumen angesiedelt.
Der Bundesgesetzgeber hat 2018 mit dem Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) versucht, auf diese Entwicklung zu reagieren. Seitdem ist die Gründungsbefugnis zahnärztlicher MVZ durch Krankenhäuser von der Wahrung bestimmter Versorgungsanteile abhängig. So dürfen in bedarfsgerecht versorgten Planungsbereichen solche von Krankenhäusern betriebenen MVZ nur einen Anteil von zehn Prozent der Zahnarztstellen haben. Für über- oder unterversorgte Regionen gelten abweichende Vorgaben.
Die Länder hatten anlässlich der Beratung des TSVG für weitergehende Vorgaben plädiert. Sie wollten die Gründung eines Krankenhaus-MVZ nur noch dann erlauben, wenn die Klinik „einen fachlichen oder räumlichen Bezug zum Versorgungsauftrag des MVZ hat“. Dieser Forderung ist die Bundesregierung nicht nachgekommen.
Für Aufregung gesorgt hatten jüngst Berichte der KZBV, wonach investor-geführte zahnärztliche Versorgungszentren bis zu 30 Prozent mehr pro Patient abrechnen würden als herkömmliche Zahnarztpraxen. (fst)