Verhaltene Zustimmung
KBV-Chef sieht mehr Realismus in der neuen Corona-Testverordnung
Die KVen werden mit ihren neuen Kontrollaufgaben „enorm belastet“, sagt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Mehr Impfungen entzögen „Glücksrittern“ die Grundlage für Manipulationen.
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KBV-Chef Dr. Andreas Gassen findet, dass sich die neue Test-Verordnung durch ein wenig mehr an realistischer Einschätzung auszeichnet.
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Berlin. Die neue Testverordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stößt in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf verhaltene Zustimmung. Die Verordnung zeichne sich durch ein wenig mehr an realistischer Einschätzung aus, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Dienstag der „Ärzte Zeitung“.
Pragmatische Ansätze seien der vorgesehene regelmäßige Austausch der KVen mit den verantwortlichen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die stichprobenartige Überprüfung der Testzentren durch die KVen und der Punkt, dass die Testzentren selbst die Beweislast über ihre erbrachten Leistungen tragen müssten.
KVen müssen Ärger aushalten
Das ändere aber nichts daran, dass die KVen immer noch im Prüfgeschehen drin seien und eine enorme Arbeitsbelastung in einem Feld tragen müssten, das sie kaum beeinflussen könnten. „Die KVen müssen weiterhin den Ärger für zu schnelle politische Entscheidungen der Vergangenheit aushalten“, sagte Gassen.
Der KBV-Chef spielte damit auf die bisherige Testverordnung an, die möglicherweise Manipulationen bei der Abrechnung von Bürgertests begünstigt hat.
„Impfen, impfen, impfen ist die entscheidende Formel“, sagte Gassen. Je mehr Menschen geimpft seien, umso weniger Tests würden benötigt. Das entziehe den Glücksrittern unter den Teststellenbetreibern am ehesten die Grundlage. Der finanzielle Anreiz sinke.
Vergütung für Tests sinkt
Die „allermeisten Anbieter“ unter den inzwischen runde 15.000 Teststellen im Land arbeiteten ordnungsgemäß, heißt es im Entwurf der neuen Testverordnung. Dass es so viele geworden seien, sei auch der „pragmatischen Vorgehensweise“ des Gesundheitsministeriums zu verdanken. Mit der neuen Verordnung müssen die KVen die Auftrags-und Leistungsdokumentation der Teststellen neu ausrichten und mehr Daten erfassen.
Zudem erhalten sie umfangreiche Prüfbefugnisse, die sowohl die Plausibilität der Abrechnungen als auch Stichproben vor Ort umfassen. Zudem sollen die KVen und der ÖGD bei der Überwachung der Teststellen eng zusammenarbeiten.
Die Vergütung für die Tests wird mit der neuen Verordnung deutlich nach unten angepasst. (af)