Versorgungsgesetz
KBV bemängelt Schlag gegen Freiberufler
Die KBV lehnt weite Teile des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) ab. Denn die Niederlassung als freiberuflicher Arzt werde unattraktiv.
Veröffentlicht:BERLIN. Nach Auffassung der KBV werden die Instrumente des Versorgungsstärkungsgesetzes die Niederlassung als freiberuflicher Arzt unattraktiv machen - das Ziel des Gesetzes werde so nicht erreicht.
Es sei enttäuschend, dass im Referentenentwurf zum VSG von wenigen Ausnahmen abgesehen keine Fortschritte erzielt worden seien, die für die Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für die KBV und die KVen unabdingbar seien, heißt es in einer am Montag veröffentlichten 50-seitigen Stellungnahme.
Am Dienstag findet dazu eine erste Anhörung im Bundesgesundheitsministerium statt.
Im Einzelnen kritisiert die KBV:
- Für Terminservicestellen bestehe "kein Bedürfnis". Mit zentral gesteuerter Terminvergabe werde die freie Arztwahl abgeschafft. Besser seien regionale Selbstverwaltungslösungen.
- Notdienst: Eine Verpflichtung zur Kooperation mit Kliniken und zur Koordinierung mit Rettungsleitstellen lehnt die KBV ab. Die bisherige Kann-Regelung sei ausreichend.
- Förderung Allgemeinmedizin: Die Neuregelung - Förderung von 7500 Weiterbildungsstellen - gehe in die richtige Richtung, sei aber unzureichend, weil es keine Förderung der ambulanten Weiterbildung für grundversorgende Fachärzte gebe. Es sei nicht sicher, dass Weiterbildungsassistenten in der Praxis die gleiche Vergütung wie in der Klinik erhalten.
- Wirtschaftlichkeitsprüfung: Die Streichung der Richtgrößen wird begrüßt. Mit der Beibehaltung der Regelungen zu Ausgabenvolumina bleibe es jedoch bei einer auf "finanzielle Aspekte fokussierten Überwachung bis hin zum Kollektivregress".
- Delegationsfähige Leistungen im EBM: Die Vorgabe einer Weiterentwicklung ziele darauf ab, delegierte Tätigkeiten von ärztlichen Leistungen zu separieren und sie niedriger zu vergüten.
- MVZ: Einzig die Möglichkeit, fachgruppengleiche MVZ zuzulassen, wird von der KBV begrüßt. Kommunen die MVZ-Trägerschaft zu ermöglichen, wird kategorisch abgelehnt. Das sei eine "erneute willkürliche Ungleichbehandlung zu selbstständig praktizierenden Ärzten". Die Niederlassung werde damit "systematisch unattraktiv gemacht".
- Praxisaufkauf bei Überversorgung: Die KBV lehnt das grundsätzlich ab, auch weil hier systematisch zugunsten von MVZ und zuungunsten der Freiberufler diskriminiert werde. Bei 25.000 Ärzten, die in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gingen, werde häufig der Mechanismus des Zwangsaufkaufs ausgelöst - ein Widerspruch zur Wartezeitendebatte.
- Ambulante Behandlung in Kliniken: Eine Öffnung lehnt die KBV ab. Gerade in strukturschwachen Gebieten fehle es auch in Kliniken an grundversorgenden Fachärzten. (HL)