Bayern
KV fordert Schutzmaterial zu beschlagnahmen
Weil es in den Praxen an dringend benötigten Schutzmaterialien fehlt, sieht die KV die bayerische Staatsregierung in der Pflicht. Diese müsse vorhandenes Material bei Firmen beschlagnahmen.
Veröffentlicht:München. Die KV Bayerns (KVB) sieht sich als Opfer einer „großen Fehlkalkulation“. „Auf Grund offensichtlich völlig unzureichender Planungen im Bundesgesundheitsministerium ist in Bayern, wie wohl auch in allen anderen Bundesländern, bislang viel zu wenig von dem bestellten Material angekommen“, so Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp als Vorstandsriege der KVB in einer gemeinsamen Erklärung. Verbunden wird diese scharfe Kritik mit einer eindringlichen Warnung: „Wenn nicht heute neues Material eintrifft, dann brechen düstere Zeiten für die ambulante Versorgung im Freistaat an.“
Bisher sei die von der bayerischen Staatsregierung am Montag angekündigte Million hochwertiger Schutzmasken für die verschiedenen Versorgungsebenen in Bayern „weder bei der KVB, noch bei den Praxen, die dringend darauf warten, angekommen“. „Wir werden in Sachen Schutzausrüstung jetzt seit Wochen hingehalten und vertröstet“, moniert der KVB-Vorstand.
Zu knapp und mangelhafte Ware
Den prognostizierten Bedarf für Bayerns Praxen habe die KVB ihrerseits schon vor Wochen und wiederholt kommuniziert. Die bislang vom Bund zugeteilten Materialien seien jedoch nicht nur in der Menge völlig unzureichend gewesen, um alle knapp 18 .000 Praxen in Bayern auszustatten. Darüber hinaus hätten sie Mängel aufgewiesen, die sie für den Einsatz unbrauchbar machten. Jetzt sieht die KVB die bayerische Staatsregierung in der Pflicht. Sie verfüge über die Möglichkeit, die zum Schutz der Ärzte und Patienten dringend benötigten Materialien bei Firmen zu beschlagnahmen.
„Auf Basis solcher Sonderrechte kann sie wie angekündigt die Beschaffung und Verteilung der Schutzausrüstung zentral steuern“, schlägt sie vor. Damit übernehme sie auch die Verantwortung für die Ausstattung der bayerischen Praxen mit der benötigten Schutzausrüstung. (bfe)