Bayern
KV und Kassen empfehlen Balneophototherapie auch gegen Neurodermitis als Kassenleistung
MÜNCHEN. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und mehrere Krankenkassen haben dem Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlen, synchrone Balneophototherapie bei Neurodermitis zur Kassenleistung zu erklären. Vorausgegangen war eine im Dezember 2017 abgeschlossene Studie, die vielversprechende Ergebnisse für die Wirkung dieser Kombinationsbehandlung von Wannenbädern in Solelösung und gleichzeitiger Lichtbestrahlung, erbracht hatte.
Der an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität erstellte Abschlussbericht zur Phase-III-Studie sei nun an den GBA gesendet worden, teilten die KV, die AOK Bayern, der BKK-Landesverband Bayern, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in einer gemeinsamen Meldung mit. Darin empfehlen sie, die synchrone Balneophototherapie auch zurBehandlung des atopischen Ekzems in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen.
Bisher müssten Betroffene die Kostenübernahme selbst mit ihrer Krankenkasse klären. Anders sei das bei Patienten mit mittelschwerer oder schwerer Schuppenflechte. Für dieses Krankheitsbild sei die synchrone Balneophototherapie bereits seit 2008 eine Kassenleistung. Für die Wirkung des Verfahrens bei Neurodermitis habe es bisher noch nicht die erforderlichen empirischen Nachweise gegeben. Die Verantwortlichen des Modellprojekts erwarten noch in diesem Jahr eine Entscheidung des GBA. (cmb)