Gesundheitsregionen
KVen in den neuen Ländern greifen Reformkonzept der AOK scharf an
Die AOK schlägt vor, die Versorgung in den Regionen in Verträgen zwischen Ärzten und Kassen zu organisieren. Die KVen in Ostdeutschland reagieren vergrätzt – und erinnern an historische Vorbilder. Der AOK-Bundesverband nennt den Verweis auf „Weimarer Verhältnisse“ abwegig.
Veröffentlicht:Berlin. Scharfe Kritik am AOK-Bundesverband haben die Kassenärztlichen Vereinigungen in den neuen Ländern geübt. Das vom Verband vorgestellte Positionspapier zur Gestaltung von Gesundheitsregionen gefährde die Vertragspartnerschaft der KVen in Ostdeutschland mit ihren regionalen Ortskrankenkassen, heißt es in einer Pressemitteilung der fünf Körperschaften vom Donnerstag.
Die Autorinnen und Autoren des Kassenverbands bezeichnen die aktuellen Rahmenbedingungen in ihrem Papier als zum Teil zentralistisch und nicht mehr zeitgemäß. Die traditionellen Strukturen böten in ihrer sektoralen Ausrichtung oftmals keine Lösung für die Aufnahme von Innovationen und für sektorübergreifende Weiterentwicklungen zur Bewältigung regionaler Versorgungsprobleme.
Zudem sprechen sie von „Limitationen der derzeitigen kollektiv- und selektivvertraglichen Regelungen“, die es zu überwinden gelte. Dafür sollte ein neuer Typus von Verträgen zur Etablierung und Ausgestaltung von Gesundheitsregionen eingeführt werden.
Direkte Konkurrenz zum KV-System
Zudem entwirft der AOK-Bundesverband eine Art „Regionaler sektorenunabhängiger Versorgung“ (RegioSV) – umgesetzt in Verträgen zwischen den Kranken- und Pflegekassen sowie den Leistungserbringern und bei möglichen Beteiligungen der Kommunen und der Langzeitpflege. Hürden bei der KV-Zulassung und Bedarfsplanung sollten dafür fallen. Die beteiligten Kassen würden demnach in direkte Konkurrenz zum KV-System treten.
An diesem Vorschlag stoßen sich die Vertreter der ostdeutschen KVen. „Kein einziger Vorschlag“ führe zur Behebung des Missverhältnisses zwischen Inanspruchnahmeverhalten der Versicherten und demografisch bedingtem Kapazitätsmangel, aber alle Vorschläge beinhalteten „gravierende Strukturveränderungen mit ungewissen Auswirkungen“, argumentieren die KVen.
Als „Kulminationspunkt des Angriffs auf den Status quo“ bezeichnen die KV-Vertreter die Formulierungsvorschläge der AOK für einen neuen Paragrafen im SGB V, mit dem die Kassen „eine weitestgehende Gestaltungshoheit in der Versorgung, ohne Vetorechte der ambulanten Hauptleistungsträger“ anstrebten.
Erinnerungen an „Weimarer Verhältnisse“
Die Vertreter der fünf KVen erinnern in ihrer Mitteilung an eine für die niedergelassenen Ärzte schmerzliche Phase der Weimarer Republik, in der die Kassen in der „Übermacht“ gewesen seien. In den Jahren 1923 und 1924 kam es unter der Führung des Hartmannbunds zu Protesten und Streiks der Vertragsärzte gegen die Dominanz der Kassenseite. Den sozialen Frieden habe damals die Einführung der paritätischen Selbstverwaltung gerettet, heißt es bei den ostdeutschen KVen.
Dr. Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung beim AOK-Bundesverband, wies die historischen Vergleiche zurück: „Mit dem Positionspapier hat die AOK einen konstruktiven Vorschlag zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung gemacht. Der Vergleich mit Weimarer Verhältnissen ist völlig abwegig“, sagte Richard der Ärzte Zeitung am Donnerstag. af/hom)