TSVG

KVen rüsten sich für Ersteinschätzung

Noch vor Inkrafttreten des Terminservicegesetzes (TSVG) arbeitet das KV-System an der Umsetzung. Das Ziel: Rasche und kompetente Hilfe für Patienten beim Verdacht auf einen Notfall.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Für eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung per Telefon müssen die Terminservicestellen aufgerüstet werden.

Für eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung per Telefon müssen die Terminservicestellen aufgerüstet werden.

© djama / Fotolia

BERLIN. Noch steht das TSVG nicht im Bundesanzeiger, aber für das KV-System ist es fast beschlossene Sache. Mit Blick auf kurze Fristen für die Umsetzung der Versorgungsziele¨– insbesondere zur Verkürzung von Wartezeiten und zur qualifizierten Hilfe von Patienten in Notfällen – bereiten die KBV, das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) und die KVen die Erweiterung der Terminservicestellen und deren Qualifizierung um eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung per Telefon vor.

Basierend auf Studien in der Schweiz benötigen Patienten mit einem Gesundheitsproblem zu mehr als der Hälfte einen dringenden Arzttermin. Aber nur zwei Prozent bedürfen einer stationären Behandlung – viel weniger Patienten, als im vermeintlichen Notfall das Krankenhaus aufsuchen.

Das Ziel der strukturierten medizinischen Ersteinschätzung sei demnach, so Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik Graf von Stillfried, abwendbar gefährliche Krankheitsverläufe mit hoher Sensitivität zu erkennen und eine Weiterleitung des Patienten auf die zutreffende Versorgungsebene zu veranlassen.

Vorbild aus der Schweiz

Dazu soll ein in der Schweiz entwickeltes Triage-System – strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren für Deutschland (SmED) – übernommen werden, das mit vier Dringlichkeitsstufen arbeitet: Notfall – dann kommt der Rettungsdienst –, Arztkontakt sofort, Arztkontakt binnen eines Tages und schließlich ärztliche Konsultation nicht dringlich.

Abgefragt werden Patientendaten wie Geschlecht und Alter, chronische Krankheiten, Vorerkrankungen und Medikation, Leitsymptome und Begleitbeschwerden. Eine geschulte Fachkraft – kein Arzt – kann dann aufgrund bereitstehender Algorithmen alternativ Rettungsdienst oder Arzttermin disponieren, unter Umständen auch Hinweise zur Selbsthilfe geben.

Genutzt werden können diese Algorithmen auch am gemeinsamen Tresen der Notaufnahme in Krankenhäusern, wobei dort zusätzlich die Option besteht, Vitalparameter zu erheben. Eine Testversion wird derzeit an der Mainzer Uniklinik erprobt. Eine Erweiterungsperspektive ist ab 2021 die Online-Selbsteinschätzung durch Patienten.

Datenschutzrechtliche Probleme bei Telefonaufzeichnung?

Zur Qualitätssicherung der telefonischen Ersteinschätzung sollen die Gespräche zwischen Patient und Terminservicestelle (TSS) aufgezeichnet werden. Datenschutzrechtliche Probleme sieht von Stillfried nicht. Zum einen sei denkbar, dass die Aufzeichnung aus forensischen Gründen notwendig sei.

Denkbar sei aber auch, dass das aufgezeichnete Gespräch nach einer Analyse durch bereits existierende, auf Künstlicher Intelligenz beruhender Systeme, gelöscht werden. Darum werden Patienten, die die Terminservicestelle anrufen, wahrscheinlich nicht ausdrücklich auf die Aufzeichnung hingewiesen, wie dies sonst bei Telefonservices üblich ist.

Schwierig ist die Abschätzung der notwendigen personellen Kapazitäten in den KVen. Beispiel KV Westfalen-Lippe: Außer den rund 100 Mitarbeitern des Arztnotrufs beschäftigt die KV zwölf Mitarbeiter in der TSS. Den zusätzlichen Bedarf schätzt KV-Vorstand Thomas Müller im zweistelligen Bereich.

Besonders schwierig ist die Abschätzung der Kapazität mit Blick auf Feiertage, die Karnevals- oder Grippesaison, zu denen ein erhöhter Bedarf erwartet wird. Da müssten Erfahrungen gesammelt werden.

Ersteinschätzung in vier Stufen

  • Notfall: Rettungsdienst wird alarmiert
  • Arztkontakt sofort
  • Arztkontakt binnen eines Tages
  • Ärztliche Konsultation – nicht dringlich
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