Votum der Vertreterversammlung
Kammer Baden-Württemberg schafft Zusatzweiterbildung Homöopathie ab
Die Delegierten votieren dafür, dass die Zusatzweiterbildung nicht länger Teil der Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg sein soll. Jetzt ist das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde am Zug.
Veröffentlicht:Stuttgart. Die Zusatzweiterbildung Homöopathie soll in Baden-Württemberg abgeschafft werden. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat am Samstag in Stuttgart für eine entsprechende Anpassung der Weiterbildungsordnung votiert. 52 Delegierte stimmten für, 31 gegen die Streichung, neun Vertreter enthielten sich der Stimme.
Im nächsten Schritt wird das Sozialministerium in Baden-Württemberg die Rechtsförmlichkeit des Verfahrens prüfen. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte zu Beginn des Verfahrens mit Blick auf die geplante Abschaffung von einem „absolut falschen Signal“ gesprochen. Kammer-Präsident Dr. Wolfgang Miller indes zeigte sich in einer Mitteilung optimistisch: Die Kammer habe „das Thema Homöopathie mit aller Sorgfalt behandelt und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensprozesse mit der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt“.
Letzter Appell durch einen offenen Brief
Noch kurz vor dem Votum der VV hatten mehr als 100 Ärztinnen und Ärzte in einem offenen Brief für den Erhalt der Zusatzweiterbildung plädiert. Nur so könne sichergestellt werden, dass „kompetent entschieden wird, ob eine konventionelle Behandlung indiziert ist oder eine homöopathische Behandlung eine zusätzliche Option sein kann“, hieß es in dem Schreiben.
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zeigte sich am Samstag enttäuscht. „Die Delegierten haben sich damit gegen den Therapiepluralismus und auch gegen die Therapiefreiheit ausgesprochen“, sagte die Allgemeinärztin Dr. Michaela Geiger, DZVhÄ-Vorsitzende und Delegierte der Vertretersammlung. Sie kündigte an, man werde „alle demokratischen Wege innerhalb der Ärzteschaft gehen, um die Homöopathie wieder in die Weiterbildungsordnung zu verankern“.
Allerdings hatten die Vertreter zuvor in einem zwei Jahre dauernden Prozess Gelegenheit zu einer ausführlichen Meinungsbildung gehabt. Nachdem die Vertreterversammlung im Sommer 2022 das Verfahren angestoßen hatte, gab die Kammer in einem breit ausgerollten Verfahren Befürwortern und Gegnern Gelegenheit, ihre Stimme einzubringen.
Dazu gehörten Formate inklusive der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zuletzt im März dieses Jahres ein moderiertes Streitgespräch zweier Ärzte zum Für und Wider der Streichung. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg, die die Zusatzweiterbildung Homöopathie absolviert haben, lag zuletzt jährlich bei unter fünf.
Jetzt haben 15 von 17 Kammern für die Abschaffung votiert
Die Kammer weist anlässlich der Entscheidung der VV darauf hin, dass auch künftig die Behandlung von Patienten in Baden-Württemberg mit Methoden und Mitteln der Homöopathie weder eingeschränkt noch verboten sei. Auch werde es Ärztinnen und Ärzte dadurch nicht untersagt, in ihrer Außendarstellung auf einen entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Praxisschild oder im Internet hinzuweisen. Ebenso stehe es Ärzten weiterhin offen, Fortbildungen zu homöopathischen Behandlungsweisen, Methoden und Mitteln zu absolvieren.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist die 15. von bundesweit 17 Kammern, die die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung streicht. Nur Rheinland-Pfalz und Sachsen haben diesen Schritt bis dato nicht vollzogen. (fst)