Recht

Kasse muss Kündigung zügig bestätigen

Veröffentlicht:

BAD HOMBURG. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist erstmals mit Erfolg auch gerichtlich gegen eine gesetzliche Krankenkasse vorgegangen, die ihren wechselwilligen Mitgliedern allzu lange die nötige Kündigungsbestätigung vorenthalten hatte.

Im konkreten Fall hatte sich eine große Kasse teilweise bis zu zwei Monate Zeit mit der Bestätigung gelassen; das Sozialgesetzbuch V sieht dagegen höchstens zwei Wochen vor.

Die Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale wurde bereits in erster Instanz bestätigt. Die Berufungsklage beim Berliner Kammergericht wurde von der Kasse jetzt zurückgenommen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. (cw)

Az. 5 U 30/17

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung