Urteil
Kasse muss gute Beinprothese bezahlen
MÜNCHEN. Beinamputierte haben Anspruch auf die Hightech-Prothese mit dem mikroprozessorgesteuerten Kniegelenksystems "Genium-bionic".
Das hat das Sozialgericht München entschieden. Gegenüber dem als "C-Leg" bekanntgewordenen Vorgänger habe die gut 48 000 Euro teure neue Prothese verschiedene Gebrauchsvorteile und ermögliche ein weitgehend natürliches Gangbild.
Deutlich widersprach das Gericht der Meinung der Kasse, sie müsse nur für die Aufrechterhaltung eines "Basisgehvermögens" aufkommen. Es gehe hier um einen "unmittelbaren Behinderungsausgleich", die Krankenkasse müsse daher einen "vollständigen funktionellen Ausgleich" anstreben. (mwo)
Az.: S 29 KR 610/13