Kassen droht das Kartellrecht

Bedroht eine übermächtige GKV das Gesundheitswesen? Diese Befürchtung lässt zumindest ein Gutachten der Monopolkommission zu. Deswegen fordert das Regierungsgremium das Kartellrecht auch für die Kassen.

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Will das Kartellrecht für die Krankenkassen: Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission.

Will das Kartellrecht für die Krankenkassen: Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission.

© Tim Brakemeier / dpa

BERLIN (HL). Versicherte, Patienten und Lieferanten der gesetzlichen Krankenkassen müssen "dringend" vor wachsender Marktmacht der GKV geschützt werden. Auch für Kassen müsse Kartellrecht gelten.

Das fordert die Monopolkommission der Bundesregierung in ihrem Sondergutachten zur jetzt anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Ergänzungsbedarf.

Nach den bisherigen Plänen der Koalition soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) allerdings nicht ins Wettbewerbsrecht einbezogen werden.

Das sei aber dringender denn je, empfiehlt das aus Ökonomen und Juristen zusammengesetzte unabhängige Expertengremium.

Zum einen habe der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Kassen keine Unternehmenseigenschaft haben, wenn sie Leistungen einkaufen.

Vorteile durch mehr Wettbewerb

Zum zweiten habe das Hessische Landessozialgericht eine Fusionskontrolle von Kassen durch das Bundeskartellamt als rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf Selbstverwaltung bewertet.

Durch den vom Gesetzgeber eröffneten Kassenwettbewerb nehme aber faktisch der Anreiz für Kassen zu, sich durch individuell oder kollektiv wettbewerbsbeschränkendes Verhalten Vorteile am Markt zu verschaffen.

Absprachen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen, Koordination auf Beschaffungsmärkten, Diskriminierung von Anbietern oder unkontrollierten Fusionen zum Aufbau marktbeherrschender Stellungen.

Dies mache es erforderlich, Kassen mit Ausnahme der Kollektivvertragsversorgung im SGB V als Unternehmen im Sinn des Wettbewerbsrechts zu definieren.

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Kommentare
Dr. Birgit Bauer 24.02.201214:11 Uhr

eigenartige Einschätzung !

Wieso tut man so als wären gesetzliche KK vergleichbar mit marktwirtschaftlichen Unternehmen ??
Welch eigenartiges Verständnis von einem Solidarsystem liegt dabei zugrunde!
Krankenkassen sind bei Lichte betrachtet Treuhänder der Gelder ihrer Mitglieder, die eingezahlt werden um im Krankheitsfall eine kurative Leistung zu erhalten. Die Kassen selbst haben ohne die vom Gesetzgeber
beschlossene Zwangsabgaben kein selbsterwirtschaftetes Geld.
Wenn der Gesetzgeber alle zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet, hat er m.E. auch die Kontrolle und die Verantwortung über die sachgerechte Verwendung dieser Gelder.
Wann wird endlich mit den scheinmarktwirtschaftlichen Argumenten im GKV-Bereich aufgeräumt ?
Solange es einen Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen gibt hat das ganze,wenn wirklich Markt gewollt wäre, die Züge eines sinnlosen Konstrukts.
Es sollte endlich klare Linie geschaffen werden, will man Markt, dann kann das im Rahmen der PKV mit einer Versicherungspflicht jedes Einzelnen geregelt werden. Die derzeitige Struktur im GKV-Bereich mit gesetzlich festgelegten Beiträgen macht nur Sinn, wenn allen Versicherten das gleiche Leistungsspektrum zusteht , dazu braucht es aber nicht den derzeit bestehenden Verwaltungsmoloch unseres GKK-Systems.
Ich würde mir mehr Mut unserer politischen Gremien zu einer klaren schlanken Verwaltungsstruktur wünschen, damit endlich wieder der Pat. der Mittelpunkt des Systems ist und nicht die marode KK-Struktur.
Vorteile durch mehr Wettbewerb der Kassen kann ich für die Pat. selbst beim geneigten Hinsehen nicht erkennen.
M.f.G. B.Bauer

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