Kassen droht das Kartellrecht
Bedroht eine übermächtige GKV das Gesundheitswesen? Diese Befürchtung lässt zumindest ein Gutachten der Monopolkommission zu. Deswegen fordert das Regierungsgremium das Kartellrecht auch für die Kassen.
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Will das Kartellrecht für die Krankenkassen: Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission.
© Tim Brakemeier / dpa
BERLIN (HL). Versicherte, Patienten und Lieferanten der gesetzlichen Krankenkassen müssen "dringend" vor wachsender Marktmacht der GKV geschützt werden. Auch für Kassen müsse Kartellrecht gelten.
Das fordert die Monopolkommission der Bundesregierung in ihrem Sondergutachten zur jetzt anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Ergänzungsbedarf.
Nach den bisherigen Plänen der Koalition soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) allerdings nicht ins Wettbewerbsrecht einbezogen werden.
Das sei aber dringender denn je, empfiehlt das aus Ökonomen und Juristen zusammengesetzte unabhängige Expertengremium.
Zum einen habe der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Kassen keine Unternehmenseigenschaft haben, wenn sie Leistungen einkaufen.
Vorteile durch mehr Wettbewerb
Zum zweiten habe das Hessische Landessozialgericht eine Fusionskontrolle von Kassen durch das Bundeskartellamt als rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf Selbstverwaltung bewertet.
Durch den vom Gesetzgeber eröffneten Kassenwettbewerb nehme aber faktisch der Anreiz für Kassen zu, sich durch individuell oder kollektiv wettbewerbsbeschränkendes Verhalten Vorteile am Markt zu verschaffen.
Absprachen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen, Koordination auf Beschaffungsmärkten, Diskriminierung von Anbietern oder unkontrollierten Fusionen zum Aufbau marktbeherrschender Stellungen.
Dies mache es erforderlich, Kassen mit Ausnahme der Kollektivvertragsversorgung im SGB V als Unternehmen im Sinn des Wettbewerbsrechts zu definieren.