IQWiG-Untersuchung
Kassendaten sind geeignet, Patientenzahlen zu bestimmen
Bei der Bestimmung der Patientenpopulation im Rahmen der frühen Nutzenbewertung kann grundsätzlich auf Abrechnungsdaten der Kassen zurückgegriffen werden.
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Das IQWiG hält Kassendaten grundsätzlich für geeignet, um Patientenzahlen im Kontext der frühen Nutzenbewertungen zu validieren.
© Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Köln/Berlin. Versorgungsdaten der Krankenkassen können dabei helfen, die Größe von Patientenpopulationen im Rahmen der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimitteln zu bestimmen. Das geht aus einem Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hervor.
In ihren Dossiers müssen Pharmaunternehmen auch Unterlagen zur Zahl der Patienten einreichen, für die ein neuer Wirkstoff in Frage kommt. Hersteller greifen dabei schon bisher häufig auf Abrechnungsdaten der Kassen zurück.
IQWIG prüfte anhand von drei Indikationen
In der Vergangenheit war das IQWiG dabei in einigen Fällen zu anderen Patientenzahlen gekommen, als der Hersteller ermittelt hatte. Das Institut hat daher für drei Indikationsgebiete – pulmonale arterielle Hypertonie (PAH), Asthma bronchiale und COPD – Versorgungsdaten der Barmer ausgewertet.
Kernaussage ist, dass die Kassendaten genutzt werden können, um Patientenzahlen zu validieren, und zwar auch dann, wenn sie nur eine Teilgruppe aller GKV-Versicherten darstellen. Die Barmer hatte für Untersuchungszwecke einen pseudonymisierten Datensatz ihrer 8,6 Millionen Versicherten zur Verfügung gestellt.
Vorteile der Kassendaten sei, dass sie vergleichsweise aktuell sind sowie in einer gut aufbereiten Datenstruktur vorliegen und damit ohne größeren programmiertechnischen Aufwand auswertbar sind, so das IQWiG.
Daten haben primär einen Abrechnungsbezug
Ein Nachteil dieser Datensätze bestehe darin, dass Patientengruppen nicht immer sauber abgegrenzt werden könnten. Das habe mit den Gründen ihrer Entstehung zu tun, denn durch die Daten sollen Abrechnungen begründet werden. Dadurch könne eine Erkrankung nicht immer durch einen eindeutigen Diagnosecode erfasst werden. Gegebenenfalls müssten dann zur Diagnosevalidierung zusätzliche Verordnungsdaten hinzugezogen werden.
Im konkreten Fall kamen die IQWiG-Wissenschaftler bei den drei untersuchten Indikationen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bei PAH bewegten sich die Patientenzahlen beim Institut in einer ähnlichen Größenordnung wie in Hersteller-Dossiers. Gleiches galt im Indikationsgebiet Asthma bronchiale.
Bei COPD dagegen wichen die IQWiG-Zahlen stark von den Daten ab, die in Hersteller-Dossiers berichtet wurden. Grund sei gewesen, dass die Hersteller auf Zahlen einer regionalen epidemiologischen Studie zurückgegriffen hätten, nicht aber auf GKV-Zahlen.