Kassenfusionen: Kartellamt will am Drücker bleiben
BERLIN (fst). Das Bundeskartellamt kämpft um die Kompetenz, auch künftig Zusammenschlüsse von gesetzlichen Krankenkassen prüfen zu dürfen.
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Kartellamt in Bonn: Handlungsbedarf beim Kartellrecht für Krankenkassen.
© Oliver Berg / dpa
In einer Stellungnahme zur geplanten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) melden die Wettbewerbshüter "dringenden Handlungsbedarf bei der Geltung des Kartellrechts für gesetzliche Krankenkassen an".
Im November hatte die Behörde angekündigt, die Fusionskontrolle bei Zusammenschlüssen von Kassen vorerst einzustellen.
Hintergrund ist ein Urteil des Landessozialgerichts Hessen am 15. September. Die Richter verneinten eine Zuständigkeit der Kartellbehörde und sahen das Bundesversicherungsamt (BVA) als die allein zuständige Aufsichtsbehörde.
Daher drängt das Bundeskartellamt Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, eine neue Rechtsgrundlage für die Fusionskontrolle zu schaffen.
Kooperation zur Umgehung von Gesetzen?
Anderenfalls, heißt es, könnten die "vom Parlament eröffneten wettbewerblichen Verhaltensspielräume der gesetzlichen Krankenkassen, vor allem durch Zusatzbeiträge, Bonusprogramme und Wahltarife nicht mehr vom Bundeskartellamt geschützt werden".
Die Kartellhüter warnen, Kassen könnten das "sinnvolle Instrument der Kooperation zweckfremd zur Umgehung gesetzgeberischer Ziele einsetzen".
Unausgesprochener Adressat der Warnungen ist auch das Bundesversicherungsamt (BVA), dem nach gegenwärtigem Rechtsstand die alleinige Aufsicht über die Kassen zukommt.
BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner hat nie verhehlt, was er von einer geteilten Verantwortung hält: gar nichts: "Ein Bürokratieaufwuchs durch eine weitere Kontrollinstanz, wie das Bundeskartellamt" sei nicht notwendig, ließ Gaßner verlauten.
Allerdings konzediert der BVA-Chef, dass es bereits jetzt eine "respektable Konzentration" bei den Kassen gebe. Die drei größten Kassen vereinigten 32 Prozent aller GKV-Versicherten auf sich, sagte Gaßner dem "General-Anzeiger".