Bundesregierung
Kein Änderungbedarf beim Null-Retax
Die gängige Praxis der Krankenkassen, Apothekern, die ihrer Substitutionspflicht nicht genügen, nicht nur das Honorar, sondern auch den Einkaufspreis zu verweigern, beschäftigt auch das politische Berlin.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Chancen auf eine Gesetzgebung, die Null-Retaxationen von Apothekern einschränkt, stehen schlecht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE hervor.
Demnach sieht die Bundesregierung in Sachen Null-Retax zumindest bei Verstößen gegen die Substitutionsverpflichtung von Apothekern (Paragraf 129 Abs. 1 SGB V) "derzeit keinen gesetzlichen Änderungsbedarf".
DIE LINKE hatte wissen wollen, welche Rückschlüsse die Bundesregierung aus der Bestätigung der Null-Retaxation durch das Bundessozialgericht und kürzlich vermittels der Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zweier betroffener Apotheker durch das Bundesverfassungsgericht zieht.
Die eindeutige Bestätigung des Status quo durch die Exekutive dürfte auch als Signal in Richtung Apothekerverband (DAV) verstanden werden.
Der hatte zuletzt angekündigt, sich in bilateralen Gesprächen mit den Kassen darum bemühen zu wollen, dass Apothekern, die Rabattverträge nicht bedienen, wenigstens der Wareneinsatz erstattet wird. Für eine bundesweit einheitliche Lösung, so der DAV, bedürfe es jedoch politischer Intervention.
Für DIE LINKE kommentierte deren Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, Kathrin Vogler, den Bescheid aus dem Bundesgesundheitsministerium: "Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung nichts gegen Null-Retaxationen bei Apothekern unternehmen will. Wenn Krankenkassen den Apothekern trotz erbrachter Leistung den Erstattungsbetrag bis auf null kürzen, ist dies nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein falsches Signal, aus dem Heilberuf der Apotheker nur noch Kostenverwalter zu machen". (cw)