Behindertenwerkstätten
Kein Fachpersonal für einfache Behandlungspflege nötig
KÖLN. In Werkstätten für Behinderte dürfen Fachkräfte aus nicht-medizinischen und nicht-pflegerischen Berufen einfachste Maßnahmen der Behandlungspflege übernehmen.
Voraussetzung ist, dass sie eine entsprechende Einweisung erhalten. Darüber hinausgehende Leistungen wie die Injektion von Insulin sind dagegen dem Pflegefachpersonal vorbehalten.
Das hat der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) in einem Bericht für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales dargelegt.
Zu den einfachsten Maßnahmen der Behandlungspflege, die auch von medizinischen Laien übernommen werden können, zählt er etwa: die regelmäßige Gabe von Tabletten nach ärztlicher Verordnung, das Messen des Blutdrucks oder des Blutzuckergehalts, das Anziehen von Thrombosestrümpfen, das An- und Ablegen einfach zu handhabender Stützverbände, das Einreiben von Salben, sofern es sich nicht um eine schwierige Wundversorgung handelt, sowie die Verabreichung von Bädern.
Die Übernahme solcher Tätigkeiten müsse für die betroffenen Arbeitnehmer, die nicht über medizinische oder pflegerische Kenntnisse verfügen, aber immer freiwillig sein, betont Schneider.
Die Mitarbeiterin einer Werkstatt für behinderte Menschen hatte sich in einer Petition an den Landtag gewandt. Die Gruppenleiterin wollte nicht zur Medikamentenvergabe verpflichtet werden und klären lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Aufgaben überhaupt von pädagogischen oder sonstigen Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung übernommen werden dürfen. (iss)