Arzneimittel

Keine Änderung bei Aut-idem-Regel in Sicht

Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die Spielregeln für Aut-idem zu ändern. Parkinson-Arzneimittel werden demnach auch künftig nicht von einem generellen Austauschverbot erfasst.

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Berlin. Die Bundesregierung sieht beim Medikationswechsel, der bei Parkinson-Patienten etwa durch Rabattverträge verursacht wird, keinen Handlungsbedarf. In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion verweist die Regierung auf die Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Dieser kann nach Paragraf 129 Absatz 1a SGB V bestimmen, welche Wirkstoffe in die sogenannte Substitutions-Austauschliste aufgenommen werden. Bei Morbus Parkinson ist dies abgelehnt worden, „da die Kriterien zur Aufnahme (Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite) nicht als erfüllt angesehen wurden“, heißt es. Die derzeitigen Regelungen zum Austausch bezeichnet die Regierung als „hinreichend“.

Schilddrüsen-Mittel häufig ersetzt

Im vergangenen Jahr haben Vertragsärzte je nach Arzneimittelgruppe ganz unterschiedlich von der Möglichkeit der Aut-idem-Regelung Gebrauch gemacht, um so die Ersetzung eines wirkstoffgleichen Medikaments auszuschließen. Die Regierung zitiert dafür Angaben des GKV-Spitzenverbands, denen eine „konservative Schätzung“ zu Grunde liege.

Danach wurden von Ärzten im Vorjahr, bezogen auf die verordneten Packungen, 23 Prozent der Schilddrüsentherapeutika ausgetauscht, 22 Prozent der Immunsuppressiva, 19 Prozent der Antiparkinsonmittel, 17 Prozent der Hypophysen- und Hypothalamushormone und 16 Prozent der Antiepileptika.

Rückschlüsse auf bestimmte Patientengruppen seien aber auf Basis dieser Zahlen nicht möglich, da vor allem bei den Schilddrüsentherapeutika, einigen Immunsuppressiva und Antiepileptika eine automatische Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der Apotheke bereits durch die Ausschlussliste verhindert werde.

Weiter relativiert werden die Daten zu Aut-idem-Ausschlüssen dadurch, dass die exakte Zuordnung der übermittelten Aut-idem-Kennzeichnung zu einem bestimmten Arzneimittel nicht in jedem Fall möglich ist, berichtet die Regierung. (fst)

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