Sachsen-Anhalt
Keine höheren Ärzte-Honorare
Richter kippen die Schiedsamtsentscheidung, die eine Erhöhung der Vergütung um über 14 Prozent vorsah.
Veröffentlicht:MAGDEBURG. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Entscheidung des Schiedsamts "kassiert", die ambulante Versorgung im Land besser zu vergüten.
Die Erhöhung der finanziellen Mittel um 14,69 Prozent über drei Jahre ist danach nicht rechtskräftig. Das Landesschiedsamt muss neu entscheiden.
"Das Urteil ist das falsche Signal für die ambulante medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt", so Dr. Burkhard John nach der Entscheidung.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) befürchtet zunehmende Probleme in der Versorgung und noch mehr Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Vertragsarztpraxen.
Kassen hatten geklagt
Die Krankenkassen hatten gegen die Honorarerhöhungen geklagt, die das Schiedsamt im Dezember 2012 auf Antrag der KVSA beschlossen hatte.
In seiner Begründung hatte das Schiedsamt auf das hohe Niveau der Morbidität in Sachsen-Anhalt verwiesen und festgelegt, die zusätzlichen Gelder zu jeweils vier Prozent auf die Jahre 2013, 2014 und 2015 zu verteilen. Weitere 2,69 Prozent Erhöhung sollten die gestiegene Morbidität abbilden.
John: "Damit wäre es möglich geworden, dem tatsächlichen Behandlungsbedarf der Menschen in Sachsen-Anhalt gerecht zu werden und die derzeitige Finanzierungslücke von 16,9 Prozent zumindest teilweise zu schließen."
Er kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Finanzmittel an das notwendige Maß anzupassen.
Zugleich forderte er vom Gesetzgeber in diesem Punkt klare Regelungen, da derzeitige Bestimmungen "offensichtlich auslegungsfähig sind". (zie)