Kommentar zur Gebührenordnung

Klare Absage an Einheitsbrei

Einig in der Sache, doch die dicken Bretter müssen noch gebohrt werden. Dann, wenn BÄK und PKV über eine neue GOÄ verhandeln.

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Die Tage sind gezählt, bis die von Gesundheitsminister Jens Spahn eingesetzte Kommission ihre Vorschläge zur Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen bekannt gibt.

Als Souffleure betäten sich derweil Bundesärztekammer, die Private Krankenversicherung und die Privatärztlichen Verrechnungsstellen und erinnern an den Unionsslogan aus den Endfünfzigern: „Keine Experimente!“

Übersetzt bedeutet das eine klare Absage an eine Einheits-Gebührenordnung. Im Gegenteil: Alle drei fordern Reformen für GOÄ und EBM.

Wobei die Arbeiten an der GOÄ von ärztlicher Seite zum Abschluss gebracht worden sind. Man sei bereit, mit der PKV konkret über Preise zu reden, sagte BÄK-Präsident und GOÄ-Verhandlungsführer Dr. Klaus Reinhardt kürzlich im Interview mit der „Ärzte Zeitung“.

Aber noch eine Angst geht um: die vor dem Abrücken vom Koalitionsvertrag, über zwei Gebührenordnungsbaustellen zu reden. Zu frisch ist die Erinnerung an die Grundrente und das Entgegenkommen der Union in Richtung SPD.

Mal sehen, ob die fleißigen GOÄ-Schaffer die Früchte ihrer Arbeit noch in dieser Legislatur ernten können.

Schreiben Sie dem Autor: vdb@springer.com

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Kommentare
Dr. Schätzler 14.11.201909:14 Uhr

Wer jetzt immer noch den Unionsslogan aus den Endfünfzigern: „Keine Experimente!“ im Ohr hat, wird bei der Sozialdemokratisierung der CDU/CSU-Union und Christdemokratisierung der SPD auch nicht weit kommen.

Und ganz nebenbei: Es ist sehr wahrscheinlich, dass die gar nicht so fleißigen GOÄ-Schaffer die Früchte ihrer Arbeit in dieser Legislatur n i c h t ernten können.

Denn die Reform der GOÄalt-Systematik vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218) mit Punktwert-Anhebung in 36 Jahren (1983-2019) von insgesamt 14 % bei einem kalkulatorischen Punktwert von 10 (1983), 11 (1988) und 11,4 Pfennigen (!) in 1996 bzw. einem jährlichen Punktwertanstieg von 0,3% p. a. und
0% Punktwerterhöhung seit 1997 bis 2019, ist so etwas von verschlafen worden!

Funktionäre andere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte und Notare, Architekten, Heilpraktiker, Tierärzte und Apotheker wissen nicht, ob sie bei soviel Ramdösigkeit lachen oder weinen sollten.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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