Klinik-Ausgründungen kommen an die Kandare
Ausgegründete Privatkliniken hatten in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt. Nun will die Bundesregierung ihnen Fesseln anlegen. Der Plan: Sie sollen nicht mehr nach Belieben höhere Preise abrechnen können.
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Gleiches Personal, gleiche Qualifikation, höherer Preis: Die Koalition will höhere Preise in ausgegründeten Privatkliniken verbieten.
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BERLIN. Die Zeiten für die derzeit bundesweit rund 104 Privatklinik-Ausgründungen werden härter: Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.
Danach sieht die Regierung es "kritisch", wenn in einer ausgegründeten Privatklinik für Leistungen, die dem Versorgungsauftrag des Plankrankenhauses entsprechen, höhere Entgelte gefordert werden.
Diese Abrechenpraxis könnte "grundsätzlich zu einem Anstieg der Ausgaben und damit womöglich auch von Beiträgen in der privaten Krankenversicherung führen", warnt Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU).
Verschärfung für die derzeitige Regelung
Die Koalitionsfraktionen haben bereits im Oktober einen Änderungsantrag zum Versorgungsgesetz vorgelegt, der das Geschäftsmodell "Privatklinik" einhegen soll.
Der Antrag sieht allerdings vor, dass die Entgeltbindung für ausgegründete Privatkliniken nur für allgemeine Krankenhausleistungen gelten soll.
Widmann-Mauz wollte aber nicht ausschließen, dass die derzeit angedachte Regelung verschärft wird. Es werde überlegt, ob auch die Möglichkeit einer Überprüfung der Angemessenheit der Entgelte für nichtärztliche Wahlleistungen geschaffen werden soll.
Grüne verlangen weitere Schritte
Für Handlungsbedarf hatte nicht zuletzt der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom April 2011 gesorgt.
Die Richter urteilten, dass eine ausgegründete Privatklinik auch dann nicht dem Krankenhausentgeltrecht unterliegt, wenn es de facto mit Mitteln und Personal des Plankrankenhauses identische Leistungen erbringt.
Den Grünen geht der bisherige Ansatz der Koalition, der nur auf allgemeine Krankenhausleistungen abzielt, nicht weit genug. Es bleibe ein starker Anreiz bestehen, Privatpatienten aus der einheitlichen Behandlungs- und Abrechnungssystematik herauszunehmen.
Kollateralschäden bei "echten Privatkliniken"?
Auch für Wahlleistungen in ausgegründeten Privatkliniken müssten Entgeltregeln wie im Plankrankenhaus gelten.
Anderenfalls, warnt Dr. Harald Terpe, Obmann der Grünen im Gesundheitsausschuss, werfe der Änderungsantrag der Koalition "mehr Probleme auf, als er lösen" kann. Zudem führe dieser zu "Kollateralschäden bei echten Privatkliniken", so Terpe..
Ausdrücklich warnt die Regierung die Betreiber von ausgegründeten Privatkliniken, in Notfällen quasi automatisch davon auszugehen, dass ein privatversicherter Patient der teureren Behandlung in der Privatklinik zustimmt.
Prominentes Beispiel Helios
Es bedürfe einer "rechtlichen Prüfung im Einzelfall", ob dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage vorliegt.
Entzündet hat sich der politische Streit insbesondere am Privatklinik-Modell von Helios. Die Gruppe betreibt in 39 der 44 Akutkrankenhäuser private Häuser..
Die Mehrkosten durch Abrechnungen in diesen Einrichtungen hat die PKV auf 40 Millionen Euro im Jahr beziffert.