Notfallversorgung
Kliniken wollen für NRW eine Generalreform
Krankenhausgesellschaft beklagt mangelnde Einbindung bei Reform des Notdienstes in Nordrhein.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) plädiert dafür, im Zuge der Krankenhausreform die ambulante Notfallversorgung grundsätzlich neu zu gestalten.
Dabei müssten die Krankenhäuser mit eigenständigen und angemessenen Vergütungsregelungen einbezogen werden, sagte KGNW-Präsident Jochen Brink beim Frühjahrsempfang der Gesellschaft in Düsseldorf.
"Es wird höchste Zeit, den elementaren und vielfach lebenswichtigen ambulanten Notfalldienst realitätsbezogen neu zu regeln." Das sei ein wichtiges Thema für die nächste Zeit.
Brink kritisierte, dass die KGNW von der anstehenden Reform des Notfalldienstes im Bereich der KV Nordrhein (KVNo), die zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl der Notfallpraxen führen wird, erst durch die Medien erfahren habe. Auch inhaltlich sind die Krankenhäuser mit der Neuorganisation nicht einverstanden.
Die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung sei eine originäre Aufgabe der niedergelassenen Ärzte und der KVen, sagte er. Zudem wachse durch die Reform der Druck auf Kliniken enorm.
"Hinzu kommt, dass die Krankenhäuser mit geminderten Vergütungen im Vergleich zum KV-Notdienst benachteiligt werden."
Brink setzt darauf, dass die KVNo, Kassen und die KGNW gemeinsam nach einer Lösung suchen. Erste Gespräche habe es bereits gegeben.
Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung sehe die Pläne für die Reform des nordrheinischen Notfalldienstes kritisch, berichtete die Staatssekretärin im Gesundheitsministerium Martina Hoffmann-Badache.
"Es kann nicht sein, dass die Schließung von Praxen zu einer höheren Belastung der Klinik-Ambulanzen führt", sagte sie. Die Notfallversorgung der Bevölkerung müsse auch im ländlichen Raum gesichert sein. (iss)