Klinikreform: Es kann noch etwas mehr sein

Mehr Qualität im ambulanten Bereich – das wird möglicherweise eines der großen Themen für die nächste Regierungskoalition werden.

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BERLIN. Auf dem 10. Nationalen Qualitätskongress der Gesundheitsstadt Berlin GmbH bezeichnete Professor Matthias Schrappe vom Institut für Gesundheitsökonomie der Uni Köln das Krankenhausstrukturgesetz zwar als einen "enormen Fortschritt". Er kritisierte unter anderem aber, dass in Bezug auf die Qualitätsvorschriften "wenig zum ambulanten Bereich" in dem neuen Gesetz stehe.

Als Grund dafür, dass der ambulante Sektor ausgespart worden sei, nannte Matthias Gruhl von der Hamburger Gesundheitsbehörde die Widerstände von verschiedenen Seiten, die zu groß geworden wären. Gruhl, der in Hamburg mit der Krankenhausplanung befasst ist, prophezeite aber, dass die sektorenübergreifende Versorgung und damit auch die Schaffung gleicher Qualitätsvorgaben für Leistungen im ambulanten und stationären Bereich die Zukunft bestimmen werden. "Für die nächste Regierungskoalition wird das das Thema sein", so Gruhl.

Er lobte das Krankenhausstrukturgesetz, das es den Ländern nun ermögliche, Qualität bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen. Neben den Qualitätsindikatoren werde Hamburg zusätzlich auch eigene Strukturqualitätsvorgaben der Krankenhausplanung zugrunde legen, berichtete er. Die Mehrheit der Bundesländer sei bereit, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu erstellenden Qualitätsvorgaben automatisch "gegen sich gelten zu lassen". Die Ankündigung Bayerns, diesbezüglich zur Opt-out-Lösung zu greifen, bedeute nicht, dass das Land nicht die Qualitätsvorgaben berücksichtigen wolle. Es behalte sich nur eine Prüfung vor, sagte Gruhl. (juk)

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