GBA
Knie-Tep-Mindestmenge ist wieder da
Die Mindestmenge für Kniegelenks-Totalendoprothesen ist zurück. Der GBA reagiert damit auf ein Gerichtsurteil.
Veröffentlicht:BERLIN. Ab Januar gilt für das Implantieren von künstlichen Kniegelenken (Knie-Tep) wieder die zwischenzeitlich ausgesetzte Mindestmenge von 50. Den entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag gefasst.
Krankenhäuser dürfen den Austausch dieser Gelenke ab kommendem Jahr nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen, wenn sie voraussichtlich mindestens 50-Knie-Tep-Operationen durchführen werden.
Klinik in Potsdam klagte
Der GBA hatte die ursprünglich seit 2006 geltende Mindestmenge 2011 aussetzen müssen, nachdem eine Klinik in Potsdam dagegen geklagt hatte.
"Das Bundessozialgericht hat letzte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mindestmengen-Regelungen ausgeräumt", sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des GBA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Aus Sicht des Bundessozialgerichts trägt im Schnitt eine Operation pro Woche maßgeblich dazu bei, eine hinreichende Behandlungsroutine für diesen komplexen Eingriff zu gewährleisten.
Kontrolle noch nicht geklärt
Wie die Mindestmengen kontrolliert werden sollen, ist nicht vollständig geklärt. Kassen und Krankenhäuser müssten den Prozess, die Regel in den Budgetverhandlungen umzusetzen, noch besser strukturieren, sagte Dr. Bernhard Egger vom GKV-Spitzenverband.
Mit dem BSG-Urteil lasse sich jedoch besser argumentieren. Im Urteil steht sinngemäß: Wenn ein Krankenhaus 2014 nur wenige Knie-Tep vorzuweisen habe, sei nicht zu erwarten, dass es die Mindestmenge 2016 erreichen könne.
Jüngeren Untersuchungen zufolge erreichten im Jahr 2011, als die Mindestmenge für Knie-Tep ausgesetzt werden musste, 16 Prozent der Krankenhäuser die Mindestmenge nicht. Solche Operationen vorgenommen hatten rund 1000 Kliniken.
Die mittlere Fallzahl hatte bei rund 138 gelegen. (af)