Koalition macht Weg frei für Cannabis als Arzneimittel
BERLIN (fst). Die Regierungskoalition will das Betäubungsmittelrecht ändern, sodass Ärzte künftig Schmerzpatienten cannabishaltige Medikamente verschreiben können. Auf eine entsprechende Gesetzesänderung haben sich Union und FDP am Montag verständigt, berichtete die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Ulrike Flach (wie bereits kurz berichtet).
Veröffentlicht:Als Konsequenz könne die Schmerzversorgung Schwerkranker besser werden, hofft Flach: "Künftig sollen Heime, Hospize und Palliativ-Care-Teams Notfallvorräte für nicht mehr benötigte, patientenindividuell verschriebene Betäubungsmittel anlegen dürfen." Die Änderungen erlaubten auch für Schwerstkranke eine freiere Entscheidung darüber, ob sie zu Hause, im Hospiz oder im Krankenhaus versorgt werden.
Vorausgegangen war der Entscheidung im Frühjahr ein positives Votum des Sachverständigenausschusses Betäubungsmittel, einen Cannabisextrakt zur medizinischen Verwendung verkehrs- und verschreibungsfähig zu machen. Nun sei "die Bundesregierung am Zug", kommentierte im Mai Dr. Harald Terpe, Arzt und Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen-Fraktion, die Empfehlung.
Bislang mussten Patienten, die Cannabis zu medizinischen Zwecken erhalten wollen, eine Genehmigung bei der Bundesopiumstelle erhalten. Aber auch bei einem positiven Bescheid blieben sie auf den Kosten von bis zu 600 Euro im Monat sitzen, weil der Cannabisextrakt nicht als zugelassenes Fertigarzneimittel verschreibungsfähig war.
Vor zwei Jahren hatten Union, SPD und FDP einen Antrag der Grünen abgelehnt, Cannabis zur medizinischen Behandlung zuzulassen. Auch der GKV-Spitzenverband monierte damals, der therapeutische Nutzen sei nicht belegt.
Die Verwendung von Cannabis zur Behandlung Schwerkranker findet in Deutschland einer Umfrage zufolge breite Zustimmung. Bei einer Emnid-Befragung im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft "Cannabis als Medizin" (ACM) waren mehr als 75 Prozent der angerufenen Bürger dafür, Cannabis-Produkte zur Therapie chronischer Schmerzen oder zur Linderung der Spastiken bei Multipler Sklerose zuzulassen.