Impfkomplikationen im Blick
Koalition plant weiteres Gesetz zur Corona-Abwehr
Die Regierungskoalition bastelt an einem neuen „Corona-Gesetz“, das ein schnelles Handeln ermöglichen soll, falls Impfkomplikationen durch neue Corona-Impfstoffe auftreten. Zudem soll der Einsatz digitaler Helfer für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geregelt werden.
Veröffentlicht:Berlin. Im Vorfeld von Impfungen gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 plant die Koalition die Dunkelzifferrate bei Impfkomplikationen auszuleuchten. Dafür setzt sie auf eine breitere Streuung der anonymisierten Patientendaten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Das geht aus dem Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Das Robert Koch-Institut (RKI) überwacht das Impfgeschehen in Deutschland. Dazu bedient es sich der Patientendaten bei den KVen. Sie enthalten Aussagen zu Häufigkeit, Schwere und Langzeitverlauf von Impfkomplikationen.
Die wiederum lassen Rückschlüsse darauf zu, ob gesundheitliche Schädigungen beziehungsweise Erkrankungen geimpfter Personen im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei Ungeimpften.
Erfahrungswerte fehlen
In einem Moment, in dem mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus vor der Zulassung stehen und möglicherweise im kommenden Jahr bereits verimpft werden könnten, sieht die Koalition hier Regelungsbedarf. Es fehlten schließlich „Erfahrungswerte“.
Um die Reaktionsgeschwindigkeit bei Komplikationen durch die neuen Impfstoffe zu erhöhen, sollen die KVen ihre Daten zusätzlich auch an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) übermitteln. Das Institut ist zuständig für die Pharmakovigilanz, also die Überwachung der Arzneimittelsicherheit.
Tatsächlich zeigten die vom PEI erhobenen Daten, dass schon bisher Lücken beim Erkennen von Impfkomplikationen aufgetreten sind und von einer „erheblichen Dunkelzifferrate“ auszugehen sei, heißt es in der Entwurfsbegründung. Grund sei, dass nicht alle Impfkomplikationen gemeldet würden.
Labore sollen zur Nutzung von DEMIS verpflichtet werden
Weitere Regelungen des Entwurfs betreffen die Digitalisierung der Gesundheitsämter. So sollen die Labore verpflichtet werden, SARS-CoV-2-Meldungen künftig über das Elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) abzusetzen, das derzeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst flächendeckend installiert wird. Unterstützen soll dabei auch die Gesellschaft für Telematik (gematik), an der die Kassenärztliche Bundesvereinigung beteiligt ist.
Auch in das Testgeschehen will der Gesetzgeber weitere Regelungen einziehen. So sollen veterinärmedizinische“ und „zahnärztliche“ Laborkapazitäten im Krisenfall für „patientennahe Schnelltests“ auf das Coronavirus genutzt werden können. Der Arztvorbehalt könne dann entsprechend „angepasst“ werden.
Der Anspruch auf Tests soll erweitert werden, um gleichzeitige Testung auf Influenzaviren zu ermöglichen.
Regieren per Verordnung
- Regieren per Verordnung durch den Gesundheitsminister soll auch beim geplanten „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ im Instrumentenkasten bleiben.
- Bundestag und Bundesrat bleibt die Möglichkeit, die Aufhebung von Verordnungen zu verlangen. Zum Teil treten sie ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten automatisch wieder außer Kraft.